7. Wir klagen auftragsgemäß auf Räumung einer Wohnung (mtl. Mietzins 600,00 Euro) und Zahlung des rückständigen Mietzinses für vier Monate. Vor dem ersten Termin zahlt der Beklagte zwei Monatsmieten. Streitige Verhandlung. Nach dem ersten Termin komm der Beklagte mit einer weiteren Monatsmiete in Verzug. Der Kläger erhöht diesen Betrag, Fortsetzung der mündlichen Verhandlung. Endurteil.
(Wir sind Kläger!)
Sooo, das ist ja jetzt nen bisschen umfangreicher
![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
Ich dachte mir:
V-Re nach VV RVG
GW: 10.200,00 €
1,3 VG Nr. 3100 683,80 €
1,2 TG Nr. 3104 (GW: 9.000,00 Euro) 538,80 €
Summe 1.222,60 €
Alsoooo ...
Ich hab zunächst die Räumung berechnet : 12 x 600,00 Euro= 7.200,00 Euro; § 41 Abs. 2 GKG.
Dann hab ich die rückständige Miete berechnet: 4 x 600,00 Euro= 2.400,00 Euro; § 41 Abs. 1 GKG.
Dann kam der Beklagte noch einmal mit einmal Miete in Verzug: 1 x 600,00 Euro; § 41 Abs. 1 GKG.
Sodann hab ich alle Werte zusammengerechnet: 7.200,00 + 2.400,00 + 600,00= 10.200,00 Euro (Gegenstandswert)
Davon hab ich dann die 1,3 VG berechnet.
Als nächstes hatte ich mir überlegt, weil der Beklagte ja dann zwei Monatsmieten gezahlt hatte, ziehe ich diese, also 1.200,00 Euro von meinem Gegenstandswert (10.200,00 Euro)ab und komme somit auf 9.000,00 Euro und davon halt die 1,2 TG.
Ich könnte mir aber vorstellen, dass ich die 1,2 TG von einem Gegenstandswert von 9.600,00 Euro nehme .... ach herjeeee
![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)