RVG Hausaufgaben!

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A13
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#31

02.02.2011, 11:42

Berechnen Sie in den folgenden Fällen die Vergütung des Prozessbevollmächtigten ohne Auslagen und UST!

7. Wir klagen auftragsgemäß auf Räumung einer Wohnung (mtl. Mietzins 600,00 Euro) und Zahlung des rückständigen Mietzinses für vier Monate. Vor dem ersten Termin zahlt der Beklagte zwei Monatsmieten. Streitige Verhandlung. Nach dem ersten Termin komm der Beklagte mit einer weiteren Monatsmiete in Verzug. Der Kläger erhöht diesen Betrag, Fortsetzung der mündlichen Verhandlung. Endurteil.

(Wir sind Kläger!)

Sooo, das ist ja jetzt nen bisschen umfangreicher :D ...

Ich dachte mir:

V-Re nach VV RVG
GW: 10.200,00 €

1,3 VG Nr. 3100 683,80 €
1,2 TG Nr. 3104 (GW: 9.000,00 Euro) 538,80 €
Summe 1.222,60 €

Alsoooo ...

Ich hab zunächst die Räumung berechnet : 12 x 600,00 Euro= 7.200,00 Euro; § 41 Abs. 2 GKG.
Dann hab ich die rückständige Miete berechnet: 4 x 600,00 Euro= 2.400,00 Euro; § 41 Abs. 1 GKG.
Dann kam der Beklagte noch einmal mit einmal Miete in Verzug: 1 x 600,00 Euro; § 41 Abs. 1 GKG.
Sodann hab ich alle Werte zusammengerechnet: 7.200,00 + 2.400,00 + 600,00= 10.200,00 Euro (Gegenstandswert)
Davon hab ich dann die 1,3 VG berechnet.

Als nächstes hatte ich mir überlegt, weil der Beklagte ja dann zwei Monatsmieten gezahlt hatte, ziehe ich diese, also 1.200,00 Euro von meinem Gegenstandswert (10.200,00 Euro)ab und komme somit auf 9.000,00 Euro und davon halt die 1,2 TG.

Ich könnte mir aber vorstellen, dass ich die 1,2 TG von einem Gegenstandswert von 9.600,00 Euro nehme .... ach herjeeee :(
Alle Träume können wahr werden, wenn wir den Mut haben, ihnen zu folgen.“
Lachgummi
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#32

02.02.2011, 11:56

deine rechnung ist m.E richtig!! aus einem GW von 10.200 euro die 1.3 VG weil alle gegenstände zu bewerten sind, die im verlauf des verfahrens anhängig waren.
Bei der TG nimmst du alle Mieten, die anhängig sind.
12*600
4*600
-Zahlung, weil sie vor dem ersten termin stattfand. (-1.200)
+600 euro für weitere miete
macht 9000 euro
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A13
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#33

02.02.2011, 12:18

Berechnen Sie in den folgenden Fällen die Vergütung des Prozessbevollmächtigten ohne Auslagen und UST!

8. Wir vertreten den Berufungskläger in einer Berufungssache über 6.000,00 Euro. Nach streitiger Verhandlung ergeht ein Endurteil.

(Wir sind Kläger!)

Sooo ...

Ich dachte mir:

V-Re nach VV RVG
GW: 6.000,00 €

1,6 VG Nr. 3200 540,80 €
1,2 TG Nr. 3202 405,60€
Summe 946,40 €
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Jerry
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#34

02.02.2011, 12:20

gut gedacht :D
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A13
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#35

02.02.2011, 12:46

Haha :D Hallo Frau Kollegin :D Ich hoffe ihr Urlaub verläuft bisher ganz gut :D Auf Arbeit ist alles in Ordnung :D

Berechnen Sie in den folgenden Fällen die Vergütung des Prozessbevollmächtigten ohne Auslagen und UST!

9. Wir klagen auftragsgemäß auf Zahlung von 1.000,00 Euro. Im ersten Termin beantragen wir vor Stellung eines Sachantrages Vertagung. Der Gegenanwalt äußert sich überhaupt nicht. Sodann erledigt sich die Sache wegen Zahlung. Berechnen Sie die Gebühren für BEIDE ANWÄLTE!

Sooo ...

Ich dachte mir:

KLÄGER

V-Re nach VV RVG

GW: 1.000,00

0,8 VG Nr. 3100 68,00 €
1,2 TG Nr. 3104 102,00 €

Summe 170,00 €

BEKLAGTER

V-Re nach VV RVG

GW: 1.000,00

1,3 VG Nr. 3100 110,50 €
0,5 TG Nr. 3104 42,50 €

Summe 153,00 €
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#36

02.02.2011, 13:40

Na nuuu ... jetzt meldet sich wohl keiner mehr?! Muhuuuuu wieso nur?!
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misspinky1984
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#37

02.02.2011, 13:48

A13, wir arbeiten ja auch alle noch "nebenbei" :wink:

Wieso berechnest Du für den Kläger nur eine 0,8 VG, aber eine 1,2 TG?!
Ich würde hier eine 1,3 VG nach 3100 VV RVG und eine 0,5 TG nach 3105 VV RVG abrechnen, da der RA im Termin nur die Vertagung beantragt hat.

Bezüglich der Vergütung des Beklagten-RA:
Wieso berechnest Du hier eine 1,2 TG?? Wofür?! Im SV steht ja, dass sich der Gegenanwalt überhaupt nicht meldet?? Hast Du weiteren SV?? Hat der RA die Verteidigung des Beklagten angezeigt?! Wenn er lediglich die Verteidigung angezeigt hat, würde ich hier eine 0,8 VG nach 3101 VV RVG abrechnen.
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Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
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A13
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#38

02.02.2011, 14:11

Ja klar ist mir bewusst, dass alle noch "nebenbei" arbeiten :D Ich arbeite ja auch nebenbei :D muhahahahaha

Also beim Kläger dachte ich:

- eine 0,8 VG, weil er nur den Vertagungsantrag stellt, aber DU hast völlig Recht :D eine 1,3 abzurechnen scheint mir sinnvoller.
- eine 1,2 TG, weil er ja am Termin teilgenommen hat und ich dachte er bekommt nur eine 0,5 TG nach 3105, wenn er die Sachen dort zutreffen, die in deser Nummer stehen und hatte nicht gedacht, dass der Antrag auf Vertagung dann ja zur Prozess-oder Sachleitung gehört. Habe aber nun mal genau im RVG Kommentar nachgelesen und das gefunden :D

Beim Beklagten:

- also eine 0,8 VG und eine 0,5 TG
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misspinky1984
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#39

02.02.2011, 14:14

A13, der Kläger-RA hat die 1,3 VG doch auch schon durch die Klageeinreichung verdient :wink:

Wofür soll denn der Beklagten-RA eine TG verdient haben?? Er war doch bei keinem Termin anwesend, oder?!
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#40

02.02.2011, 14:29

@misspinky1984: Doch in der Aufgabe steht doch, dass er am 1. Verhandlungstag da war, nämlich da wo der Prozessbevollmächtigte des Klägers den Antrag auf Vertagung gestellt hat. In der Aufgabe steht:"Im ersten Termin beantragen wir vor Stellung eines Sachantrages Vertagung. Der Gegenanwalt äußert sich überhaupt nicht.". Würde der Prozessbevollmächtigte des Beklagten dann nur eine 0,5 TG bekommen oder eine ganze 1,2 TG?!
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