Berechnen Sie in den folgenden Fällen die Vergütung des Prozessbevollmächtigten ohne Auslagen und UST!
3. Klage über 1.000,00 Euro. Im Termin stellt der Klägervertreter den Klageantrag, worauf der der Beklagte den Anspruch vor Stellung des Gegenantrages sofort anerkennt; sodann ergeht ein Anerkenntnisurteil.
(Wir sind Kläger!)
Sooo ...
Ich dachte mir:
V-Re nach VV RVG
GW: 1.000,00 €
0,8 VG Nr. 3101 Ziffer 1 68,00 €
1,2 TG Nr. 3104 Anm. (1) Ziffer 1 102,00 €
Summe 170,00 €
Eine 0,8 VG hab ich angesetzt, weil ich denke, dass der Klägervertreter zwar den Klageantrag gestellt hat aber keine weiteren und darauf folgte ja dann gleich das Anerkenntnis des Beklagten, deshalb hab ich jetzt auch wieder eine 1,2 Terminsgebühr angesetzt, weil ein Anerkenntnisurteil ergeht und dies auch in der Anmerkung (1) Ziffer 1 unter § 307 ZPO geregelt ist.
RVG Hausaufgaben!
- misspinky1984
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A13, durch die Einreichung der Klageschrift ist dem RA bereits die 1,3 VG nach 3100 VV RVG entstanden ![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
Achte auf deine Gedanken, denn sie werden Worte.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
Achte auf deine Gewohnheiten, denn sie werden dein Charakter.
Achte auf deinen Charakter, denn er wird dein Schicksal.
Quelle: Die englische Fassung nach Charles Reade geht auf ein chinesisches Sprichwort zurück.
Achte auf deine Worte, denn sie werden Handlungen.
Achte auf deine Handlungen, denn sie werden Gewohnheit.
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- A13
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4. Wir klagen antragsgemäß Klage wegen 1.000,00 Euro ein. Im ersten Verhandlungstermin erhöhen wir die Klage um 700,00 Euro. Nach streitiger Verhandlung ergeht ein klageabweisendes Endurteil.
(Wir sind Kläger!)
Sooo ...
Ich dachte mir:
V-Re nach VV RVG
GW: 1.700,00 € (§ 22 Abs. 1 RVG)
1,3 VG Nr. 3100 172,90 €
1,2 TG Nr. 3104 159,60 €
Summe 332,50 €
Die beiden Gegenstandswerte habe ich zusammengerechnet (§ 22 Abs. 1 RVG)!
4. Wir klagen antragsgemäß Klage wegen 1.000,00 Euro ein. Im ersten Verhandlungstermin erhöhen wir die Klage um 700,00 Euro. Nach streitiger Verhandlung ergeht ein klageabweisendes Endurteil.
(Wir sind Kläger!)
Sooo ...
Ich dachte mir:
V-Re nach VV RVG
GW: 1.700,00 € (§ 22 Abs. 1 RVG)
1,3 VG Nr. 3100 172,90 €
1,2 TG Nr. 3104 159,60 €
Summe 332,50 €
Die beiden Gegenstandswerte habe ich zusammengerechnet (§ 22 Abs. 1 RVG)!
Alle Träume können wahr werden, wenn wir den Mut haben, ihnen zu folgen.“
das sind ja putzige Aufgaben
stimmt so.
nochmal kurz zu # 11: Auch bei dem Beklagten ist eine 1,3 angefallen
![Lachen :lol:](./images/smilies/icon_lol.gif)
stimmt so.
nochmal kurz zu # 11: Auch bei dem Beklagten ist eine 1,3 angefallen
- A13
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Danke dir gkutes!
Ja wir haben jetzt erst angefangen mit dem Teil 3!
Ok, danke für den Hiweis für #11![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
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Ok, danke für den Hiweis für #11
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Alle Träume können wahr werden, wenn wir den Mut haben, ihnen zu folgen.“
- A13
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5. Klage auf Zahlung von 4.900,00 Euro. Nach Eintritt der Rechtshängigkeit, vor dem ersten Verhandlungstermin zahlt der Gegner 900,00 Euro. Dann komm es zu einer streitigen Verhandlung. Vor dem nächsten Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung erhöhen wir die Klage um 600,00 Euro. Stattgegebenes Endurteil.
(Wir sind Kläger!)
Sooo ...
Ich dachte mir:
V-Re nach VV RVG
GW: 5.500,00 € (§ 22 Abs. 1 RVG)
1,3 VG Nr. 3100 439,40 €
1,2 TG Nr. 3104 405,60 €
Summe 845,00 €
Alsooo ich hab mir gedacht, dass eine Reduzierung durch eine Teilzahlung nichts am Gegenstandswert ändert. Habe also daher nicht den Gegenstandswert von 4.900,00 Euro + 900,00 Euro zusammengerechnet. Zumal ja die Teilzahlung nach Rechtshängigkeit erfolgte ... ob dies aber ausschlaggeben ist, mag ich zu bezweifeln ... (ich steh noch nicht so tief in der Materie
). Also hab ich dann nur noch unsere Klageerhöhung um 600,00 Euro dazu gerechnet, sodass ich auf einen Gesamtgegenstandswert (§ 22 Abs. 1 RVG) auf 5.500,00 Euro komme.
Auweia ... jetzt bin ich gespannt ... bestimmt hab ich nen riesen Denkfehler gemacht!![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
5. Klage auf Zahlung von 4.900,00 Euro. Nach Eintritt der Rechtshängigkeit, vor dem ersten Verhandlungstermin zahlt der Gegner 900,00 Euro. Dann komm es zu einer streitigen Verhandlung. Vor dem nächsten Termin zur Fortsetzung der mündlichen Verhandlung erhöhen wir die Klage um 600,00 Euro. Stattgegebenes Endurteil.
(Wir sind Kläger!)
Sooo ...
Ich dachte mir:
V-Re nach VV RVG
GW: 5.500,00 € (§ 22 Abs. 1 RVG)
1,3 VG Nr. 3100 439,40 €
1,2 TG Nr. 3104 405,60 €
Summe 845,00 €
Alsooo ich hab mir gedacht, dass eine Reduzierung durch eine Teilzahlung nichts am Gegenstandswert ändert. Habe also daher nicht den Gegenstandswert von 4.900,00 Euro + 900,00 Euro zusammengerechnet. Zumal ja die Teilzahlung nach Rechtshängigkeit erfolgte ... ob dies aber ausschlaggeben ist, mag ich zu bezweifeln ... (ich steh noch nicht so tief in der Materie
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Auweia ... jetzt bin ich gespannt ... bestimmt hab ich nen riesen Denkfehler gemacht!
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Zuletzt geändert von A13 am 02.02.2011, 10:51, insgesamt 1-mal geändert.
Alle Träume können wahr werden, wenn wir den Mut haben, ihnen zu folgen.“
super
immer her damit! ich finds klasse. Schadet sicher der einen oder anderen ausgelernten hier auch nicht, noch mal ganz von vorne anzufangen ![Mr. Green :mrgreen:](./images/smilies/icon_mrgreen.gif)
![Lachen :lol:](./images/smilies/icon_lol.gif)
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