RVG Hausaufgaben!

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A13
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#1

02.02.2011, 09:49

Hallo liebe Forenos!

Kostenrecht ist zur Zeit nicht meine Stärke und kann mir bei meinen Hausaufgaben keinen Reim draus machen. Zunächst der Sachverhalt:

Berechnen Sie in den folgenden Fällen die Vergütung des Prozessbevollmächtigten ohne Auslagen und UST!

1. RA R wird beauftragt, 1.000,00 Euro einzuklagen. Nach Klageeinreichung kommt es zur Anberaumung eines Verhandlungstermins, in dem RA R den Antrag gem. Klageschrift stellt. Der Gegenanwalt beantragt für den Beklagten Klageabweisung. Sodann wird streitig verhandelt. Da es sich lediglich um Rechtsfragen handelt, wird das Verfahren ohne Beweisaufnahme durch ein Endurteil beendet.

(Wir sind Kläger!)

Sooo ...

Ich dachte mir:

V-Re nach VV RVG
GW: 1.000,00 €

1,3 VG Nr. 3100 110,50 €
1,2 TG Nr. 3104 102,00 €
NRB 212,50 €
3,0 GK Nr. 1210 KV GKG 165,00 €
BRB 377,50 €

ODU

Ist das so richtig? Mich verwirrt irgendwie der Satz :"Da es sich lediglich um Rechtsfragen handelt, wird das Verfahren ohne Beweisaufnahme durch ein Endurteil beendet." ....

Danke!
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nephele
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#2

02.02.2011, 09:52

Also da in der Aufgabe steht, ihr sollt die Vergütung des RA berechnen, würde ich die GK rauslassen. In der Aufgabe steht ja nicht drin, dass der RA diese vorher verauslagt hat o.ä. Die Gebührentatbestände sind aber soweit richtig.

Irritierende Sätze in RVG Aufgaben sind Standard ;)
Meine Motivation ist heute morgen winkend an mir vorbeigegangen

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Da ist es ja hygienischer, wenn mir ein pestkranker Gibbon die Hände trocken niest.
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#3

02.02.2011, 09:52

Bei der Berechnung der Vergütung des Prozeßbevollmächtigten kannst du die angefallenen GK nicht hinzurechnen. Ansonsten ist deine Berechnung korrekt.

Der Satz: "Da es sich lediglich um Rechtsfragen handelt, wird das Verfahren ohne Beweisaufnahme durch ein Endurteil beendet." .... ist ohne Bedeutung, da es seit Einführung des RVG keine Beweisgebühr mehr gibt.
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#4

02.02.2011, 09:56

Ahh ich danke euch! :D :D Ich würde gern alle meine Aufgaben mal hier vorstellen, weiß aber nicht, ob das schon ans SPAMMEN grenzt :D
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LuzZi
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#5

02.02.2011, 09:58

Wenn du das in einem Thread lässt, wird sich damit sicherlich leben lassen ;)
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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#6

02.02.2011, 09:59

Hihi fein! Ok ... ich danke euch vielmals :D
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gkutes

#7

02.02.2011, 10:01

immer her damit :mrgreen:
(aber bitte einzeln und nicht alle in einem Fred)
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#8

02.02.2011, 10:04

Berechnen Sie in den folgenden Fällen die Vergütung des Prozessbevollmächtigten ohne Auslagen und UST!

2. Klage über 1.000,00 Euro. Im Termin zur mündlichen Verhandlung werden widerstreitende Anträge gestellt, sodann wird streitig verhandelt. Dann erkennt der Beklagte die Klageforderung in vollem Umfang an. Es ergeht ein Anerkenntnisurteil.

(Wir sind Kläger!)

Sooo ...

Ich dachte mir:

V-Re nach VV RVG
GW: 1.000,00 €

1,3 VG Nr. 3100 110,50 €
1,2 TG Nr. 3104 Anm. (1) Ziffer 1 102,00 €
Summe 212,50 €

Ich dachte ich setzt auch eine 1,2 Terminsgebühr an, weil ein Anerkenntnisurteil ergeht und dies auch in der Anmerkung (1) Ziffer 1 unter § 307 ZPO geregelt ist.

Seh ich das richtig oder lieg ich ganz daneben?!
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#10

02.02.2011, 10:14

Mensch das klappt ja unglaublicher Weise alles ... mal sehen wann sich die ersten Fehler einschleichen! :D Und danke!
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