Anwaltszwang bei abgetrenntem VA?
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Das Problem wird sein, dass über den Anwaltszwang immer hin und her diskutiert wurde. Mittlerweile geht aber meines Wissens die Rechtsprechung dahin, dass kein Anwaltszwang für die wiederaufgenommene VA-Verfahren besteht, da diese nach Art. 111 IV als selbständige Familiensache geführt wird, z.B. OLG Thüringen 1 WF 359/10. Allerdings gilt die damals bewilligte Prozesskostenhilfe auch für das VA-Verfahren...
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Die Verfahren nach § 10 a sind auch keine wiederaufgenommenen VA-Verfahren. Das waren schon immer - auch nach altem Recht - gesonderte Verfahren, die nicht im Verbund geführt werden.RA-Fach-Petra hat geschrieben:Wir haben derzeit ein Verfahren nach § 10a VAHRG. Unserer Mandantin wurde dieser Antrag nur mit der Bitte um Stellungnahme zugesandt. Ein Hinweis bzgl. Anwaltszwang war nicht enthalten
Gruß Petra
- RA-Fach-Petra
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Ja! Ich meine auch, dass sie keinen RA nehmen muss!
Sehe meine Chefin leider erst am Donnerstag - werde sie aber noch fragen.
Gruß Petra
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Ja, ich hab schon öfter gelesen, dass es oft unterschiedlich gehandhabt wird. Evtl. kannst du ja mal erforschen, welche Meinung dein OLG vertritt.