Mal wieder eine nervige Zustellungsfrage....

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Feelein
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#1

19.01.2011, 10:37

Hallo ihr Alle,

meine Kollegin und ich haben heute morgen tolle Post bekommen und jetzt ist selbst sie als Juristen etwas durcheinander was öffentliche Zustellungen betrifft.

Meiner Meinung nach, ist doch für die öffentliche Zustellung das Gericht zuständig, an dem der Schuldner seinen letzten Wohnsitz hatte? Oder, ist es das bei dem das ZV-Verfahren anhängig ist.

Achso, es geht hier um die Zustellung der vollstreckbaren Ausfertigung einer Grundschuldbestellungsurkunde fürs Zwangsversteigerungsverfahren in eine Immobilie.....

Bitte schlagt mich nicht. :oops:
Mahlzeit!
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PinkLady
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#2

19.01.2011, 11:05

SChaut doch mal in §§ 6 und 7 ZVG. Vielleicht hilft euch das etwas abzuleiten.
Feelein
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#3

19.01.2011, 11:08

Schäm...danke.... :thx
Mahlzeit!
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#4

19.01.2011, 11:45

freut mich, war ne fünf-Minuten-Suche :-) Hihi, *Stolzaufsichselbstsei*
Feelein
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#5

19.01.2011, 17:41

Nur falls die Antwort wen interessiert: Zuständig für die öffentliche Zustellung ist in diesem Fall wohl das Amtsgericht an welchem der Notar der die Urkunde ausgefertigt hat seinen Sitz hat.

Ich weiß zwar leider nicht warum, aber die Kollegin hat es in einem Telefonat mit einem Spezi dafür rausgefunden....
Mahlzeit!
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