Pfüb - 3 Schuldner an verschiedenen Wohnsitzen

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Feelein
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#1

12.01.2011, 10:39

Hallo meine Lieben,

das passiert also wenn man so einen Pfüb nur einmal in hundert Jahren macht.... :oops: Mein ganzes Fachwissen ist wie weggebladen :cry: . Also peinliche Frage:

Ich soll hier einen Pfüb beim ZVWer machen. Meine Schuldner sind zu dritt und sitzen alle an einem anderen Ort. Wie mach ich das denn jetzt mit der örtlichen Zuständigkeit?

Ich hab beim Suchen leider nichts dergleichen hier gefunden (vielleicht war ich zu doof zum Lesen XD).

Vielen lieben Dank für eure schnellen Antworten.....Denn die Kollegin möchte die Sach am liebsten schon wieder gestern erledigt haben.
Mahlzeit!
Ernie

#2

12.01.2011, 11:13

Hast Du einen Titel mit gesamtschuldnerischer Haftung? Dann mal ratzfatz 2 weitere vollstreckbare Ausfertigungen beantragen und pro Schuldner einen Pfüb rausjagen!
Feelein
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#3

12.01.2011, 11:29

:thx Vielen lieben Dank.

Meine Kollegin hat mir eben noch mitgeteilt, dass es sich hier um eine ehem. GbR handelt. Und da gab es (in meiner dunklen Erinnerung) glaub ich mal ein Urteil das es langt, den Titel einem Gesellschafter zuzustellen. :sorry

Kommunikation ist einfach alles bei uns im Unternehmen....Aber jetzt hab ich auf jeden Fall einen weiteren Denkansatz für die Zukunft.

Vielen lieben Dank. Kann zugemacht werden :sorry
Mahlzeit!
gkutes

#4

12.01.2011, 11:57

hm - bei bestehender GbR mag das vielleicht sein (weiß ich aber auch nicht) aber wenn es die GbR gar nicht mehr gibt??
Ernie

#5

12.01.2011, 17:32

Lautet Dein Titel gegen die GbR ABC oder gegen Herrn X, Herrn Y und Frau Z als Gesamtschuldner?
Feelein
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#6

13.01.2011, 13:59

Gegen die Jungs einzeln (zumindest die pers. Unterwerfung)...

Kollegin wollte von den Bedenken nichts hören und das sie die studierte Juristin ist.....richte ich mich nach ihr...

Die Kosten, die extra entstehen wenn was schiefläuft, muss ich ja nicht bezahlen....

Aber danke für eure Hilfe.

Oh, da fällt mir noch was ein bevor ich wieder ein neues Thema aufmach:

Hat jemand Erfahrung mit Zustellungen in die Schweiz? Ich hab jetzt alle Vorrausetzungen (das AG hat verlangt, dass alles in zweifacher beglaubigter Form vorliegt). Aber gibt´s da einen speziellen Vordruck, oder kann ich mein ganz normales Anschreiben wie in Deutschland verwenden? (Hab ich schon erwähnt, dass ich gerne wieder in meinem alten Job arbeiten würde :frust
Mahlzeit!
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