vollstreckbare Ausfertigung beantragen

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beast
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#11

30.06.2007, 11:01

Ich unterschreibe auch nur Sachen, wenns der Chef gesagt hat. Das ist aber eher selten. Das wir dann alles in ne Unterschriftenmappe gepackt und dann auffen Schreibtisch. Dann kommt irgendwann alles unterschrieben zurück oder die schicken die Sachen gleich selber weg :)
[size=150]LG[/size]

[size=150]‹(•¿•)› Ausnahmen sind zahlreicher als Regeln.‹(•¿•)›[/size]
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luccimaus
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#12

30.06.2007, 11:05

Wenn man Kenntnisnahmen oder ähnliches an das Gericht schickt, kann man das schon im Auftrag unterschreiben. Halt nur keine Anträge, Klagen u.ä.
Habe auch schon mal einen Beratungshilfeantrag eingericht und selbst unterschrieben - das war auch in Ordnung.
Wenn Unstimmigkeiten bestanden hat das Gericht kurz angerufen ob dies so richtig war. Kam aber nur 2 mal vor.
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rena
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#13

24.08.2007, 07:57

Morgen ihr Lieben,

wie geht ihr vor, wenn ihr ein Urteil zu euren Gunsten erhaltet?

Mir geht es vor allem um die vollstreckbare Ausfertigung. Muss ich für jede Art von Urteil diese beantragen? Und wann beantragt man das?

Im konkreten Fall haben wir ein vorläufig vollstreckbares Urteil gegen Sicherheitsleistung.
StineP

#14

24.08.2007, 08:04

Wenn du ein Urteil hast, dass die Gegenseite verpflichtet beispielsweise an euch zu zahlen und denen die Kosten auferlegt werden, dann schicken wir sofort nen KFA ans Gericht, in dem wir auch beantragen, eine vollstreckbare AUsfertigung zu erteilen.
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rena
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#15

24.08.2007, 08:11

Hmm, naja es kommt aber ja darauf an.

Evtl. muss man doch erst einmal die Rechtsmittelfrist abwarten.

Aber wie ist das bei vorläufig vollstreckbar und einer vollstreckbaren Ausfertigung des Urteils?

KFA ist klar und dass man davon ne vollstreckbare mitbeantragt.
StineP

#16

24.08.2007, 08:16

vorläufig vollstreckbar - da kannst du ja meist nur gegen Sicherheitsleistung vollstrecken - und das macht man eher nicht, weil der Mdt. die vorschießen müsste.

Ich beantrage immer sofort, wenn das Urteil da ist - so schicken die dir gleich die vollstreckbare Ausfertigung, wenn Rechtsmittelfrist um ist.
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rena
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#17

24.08.2007, 08:35

Ah, okay, ich glaube es hat geschnaggelt :D

Also man bekommt Urteil und beantragt Kostenfestsetzung.

Zudem kann man theoretisch auch gleich eine vollstreckbare Ausfertigung des Urteils beantragen, wenn es für vorläufig vollstreckbar erklärt wurde und auch in anderen Fällen.

Wann beantrage ich eigentlich den Rechtskraftvermerk und welchen Sinn hat dieser?
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Pepsi
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#18

24.08.2007, 08:56

den beantragst du, wenn die Rechtsmittelfrist um ist beim Gericht der I. Instanz und der hat den Sinn, das er bescheinigt, dass der Titel rechtskräftig ist und du dann damit vollstrecken kannst
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rena
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#19

24.08.2007, 09:01

Hmm, brauche ich diesen Vermerk also neben der vollstreckbaren Ausfertigung auf dem Urteil?

Steh da etwas auf dem Schlauch, sorry :oops:
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