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Azubi-ReNo
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#1
09.01.2011, 16:33
Hab da mal eine "doofe" Frage
zum Thema Arbeitsrecht
Kann ein 17-jähriger der in einem Ausbildungsverhältnis ist sich selber im ArbG vertreten?
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
Recht haben und Recht kriegen sind zweierlei.
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tweetyS
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#2
09.01.2011, 17:32
Da würde ich doch mal schwer sagen, dass ein Minderjähriger durch seinen gesetzlichen Vertreter (Eltern) vertreten werden muss. Und Achtung! Meines Wissens ist bei Ausbildungsverhältnissen nicht sofort das ArbG zuständig.
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Azubi-ReNo
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#3
09.01.2011, 20:49
uoh sondern welches Gericht??
Recht haben und Recht kriegen sind zweierlei.
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Azubi-ReNo
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#4
09.01.2011, 21:05
Auf der Seite der IHK Berlin fand ich diese Info
§ 9 - Beilegung von Streitigkeiten
Zuständig für Streitigkeiten aus einem Berufsausbildungsverhältnis ist das Arbeitsgericht. Voraussetzung für die Durchführung des arbeitsgerichtlichen Verfahrens ist eine vorherige Anrufung des Schlichtungsausschusses der Industrie- und Handelskammer. Die Anrufung des Schlichtungsausschusses ist schriftlich oder mündlich zu Protokoll bei der Industrie- und Handelskammer vorzunehmen.
Recht haben und Recht kriegen sind zweierlei.
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