Gegenstandswert bei Einspruch gegen Vollstreckungsbescheid

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Kitty07
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#1

15.12.2010, 15:04

Hallo liebe Leute,

ich benötige mal dringend eure Hilfe.

Unser Mandant hat einen VB in Höhe in insgesamt 372,82 EUR erhalte (Hauptforderung lediglich
137,10 EUR). Wir haben hiergegen Einspruch eingelegt und vor dem AG hat die Gegenseite den VB zurückgenommen und der Gegenseite wurden nun die Kosten des Rechtsstreits auferlegt.

Welche Gebühren ich nehmen muss, ist mir klar. Aber welcher GW?

Ich bin von den 372,82 EUR ausgegenagen, weil man doch eigentlich gegen alles Einspruch einlegt oder?
Das Gericht sagt nun, dass ich nur 137,10 EUR nehmen darf.

Was meint ihr? Wenn 372,82 EUR richtig sind, worauf stützt ihr es?

Vielen Dank für eure Unterstützung!

Mfg
Gina

#2

15.12.2010, 15:05

Gegenstandswert ist allein die Hauptforderung ohne Zinsen und Kosten.
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zmaus2003
Kennt alle Akten auswendig
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#3

15.12.2010, 15:19

:zustimm
Tanja*
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#4

04.01.2011, 17:28

stimme auch zu. Gegenstandswert nur aus EUR 137,10.
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Tanja
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#5

23.01.2014, 11:53

Aber es wird eine 3100 VV RVG 1,3 aus 137,10 € abgrechnet oder? Habe auch grad so ein Ding hier.
Liebe Grüße
Tanja
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