Ah... so kann man das natürlich auch sehen....
Nein, wir sollen nichts prüfen. Sollen dem FA nur schreiben, dass wir Verhandlulng hatten und im Januar VT ist.
Verschiedene Angelegenheiten?
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
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Selbst wenn man das als neue Angelegenheit sieht, hier etwas abzurechnen, am besten noch nach einem hohen Streitwert, beim FiA ists ja nicht immer zwingend niedrig, ist glaub ich eher geschäftsschädigend. Das ist ein Einzeiler und ich würds - wenns bei dem Mandanten nicht schon Überhand genommen hat - als Dienstleistung sehen, ohne dafür etwas abzurechnen. Diesen Mandanten siehst du sonst nicht wieder.
Oder du sagst ihr halt, dass es eine neue Angelegenheit ist - wenn dem so wäre - und sie sich überlegen soll, ob sie nicht besser selbst den Einzeiler hinschickt.
Oder du sagst ihr halt, dass es eine neue Angelegenheit ist - wenn dem so wäre - und sie sich überlegen soll, ob sie nicht besser selbst den Einzeiler hinschickt.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.