Hallo,
eine allgm. Frage, wenn ich in einer eigenen Sachte tätig bin, d.h. gegen die eigene Mandatschaft, MB, VB usw. Er hat die Forderung hiernach auch beglichen und hat wohl kurze Zeit später unseren VB erhalten. (muss sich überschnitten haben)
Mein Mandant (Gegner!) hat gegen VB EInspruch einlegt. Das Gericht hat jedoch verfügt: er solle seinen Einspruch zurücknehmen, da es verspätet sei. Die hat er nicht getan und Sache ging vor Gericht, das Gericht hat Urteil erlassen:
1. Der VB wird unzulässig verworfen
2. Beklagte trägt die Kosten des Verfahrens
3. vorläufig vollstreckbar
Meine Frage:
Habe ich ein Anspruch auf eine weitere Gebühr, da die Sache ja vor Gericht gegangen ist. Auch wenn ich in keinster Weise tätig war?? Habe ja nachdem er gezahlt hat keine weitere Tätigkeit ausgeübt.
Hoffe konnte mich einigermaßen richtig ausdrücken...
Vielen Dank im voraus.
VB in Eigener Sache
- A13
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Also ich glaube, dass du deine Verfahrensgebühr Nr. 3305 VV RVG ja auf deine Verfahrensgebühr Nr. 3100 VV RVG anrechnen musst. Also entsteht für dich eine neue Gebühr. Würde ich jetzt mal so sagen, bin ja noch ein Anfänger! ![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
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Zunächst einmal: Bist Du Dir ganz sicher, das euer VB als unzulässig verworfen wurde? Solche Ungenauigkeiten verwirren nicht nur, sondern können in eine völlig falsche Richtung führen...
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Hatte auch schon angefangen, was ähnliches zu schreiben.13 hat geschrieben:Zunächst einmal: Bist Du Dir ganz sicher, das euer VB als unzulässig verworfen wurde? Solche Ungenauigkeiten verwirren nicht nur, sondern können in eine völlig falsche Richtung führen...![]()
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Gehe mal davon aus, daß der EINSPRUCH als unzulässig verworfen wurde, nicht der VB. ![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
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