Akteneinsicht bei Berufung

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Ratlose
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#1

01.12.2010, 16:17

Hallo!

Ich habe mal ein dumme Frage, glaube ich.

Ich soll in einer Zivilrechtssache eine Fristverlängerung zur Berufungsbegründung beantragen und zugleich schauen, ob wir auch noch Akteneinsicht nehmen können. Wir haben den Mandanten in der I. Instanz nicht vertreten.

Also, das mit der Fristverlängerung ist klar, aber gibt es überhaupt eine Akteneinsicht im Zivilprozess bzw. ist das allgemein üblich wenn man den Mandanten nicht vertreten hat? Wir habe doch die Unterlagen vom Mandanten. Darf man sich nicht auf die Vollständigkeit verlassen? Ich hätte jetzt eher bei dem vorbefassten Anwalt um Auszüge aus der Akte gefragt (falls was fehlt) und nicht beim Gericht. Ich kannte die Akteneinsicht bisher nur aus strafrechtlichen Berufungsverfahren. Will mein Chef mich testen??

Schon im voraus vielen lieben Dank!
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Adora Belle
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#2

01.12.2010, 16:21

Das ist durchaus üblich.

Der Anwalt 1. Instanz könnte evtl rumzicken, wegen offener Gebührenforderungen oder einfach so - hab ich oft genug erlebt, daß auf Anschreiben gar nicht reagiert wurde. Da ist das Gericht verläßlicher, um einen vollständigen Einblick in den Verfahrensverlauf zu erhalten. :wink:
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Sputnik85
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#3

01.12.2010, 16:49

Hallo,

schreib einfach in deinen Fristverlängerungsantrag auch die Bitte auf Akteneinsicht rein. Wenn das die erste Fristverlängerung ist, wird das mit großer Wahrscheinlichkeit verlängert (hatte da mal ein nettes Gespräch mit einem Richter :D ).

Die Akteneinsicht sollte dann auch recht kurzfristig auf deinem Schreibtisch landen :)

Grüße
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#4

01.12.2010, 17:02

Oh ja, vielen Dank.
Sollte die Fristverlängerung mit Arbeitsüberlastung begründen. Ist es dann nicht schon fast ein bisschen spät für Akteneinsicht? Ich meine, von der Argumentation her. Warum beantragt man jetzt erst Akteneinsicht wenn die Fertigung der Begründung bisher an Arbeitsüberlastung scheiterte. Dann hätte ich ja schon eher auf Akteneinsicht kommen müssen, oder? Versteht Ihr was ich meine? Oder mache ich mir hier zu viele Gedanken?
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#5

01.12.2010, 17:11

Tja, das kannst Du nun aber nur mit Deinem Chef klären. Man könnte ggf argumentieren, daß sich bei Besprechung erst rausgestellt hat, daß zur Begründung AE notwendig sein wird.
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#6

01.12.2010, 17:32

Bis uns hatte es bisher immer genügt, wenn wir dem Gericht sinngemäß geschrieben haben, dass wir um Fristverlängerung bitten (in deinem Fall wegen Arbeitsüberlastung), gleichzeitig bitten wir um Akteneinsicht. Da hat bisher noch keiner nachgefragt und gebohrt, warum wir unbedingt "jetzt erst" die AE wünschen ;)
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#7

01.12.2010, 18:59

Und falls die doch wegen der Akteneinsicht rumzicken sollten, dann würde ich den RA I. Instanz anrufen. Das hat mein RA auch schon gemacht, ich habe die Akten abgeholt und dann nach Verfahrensende denen wieder gebracht. Gab keine Probleme. Und mehr als Nein kann der RA ja nicht sagen :wink:
Ich wollte mich wirklich benehmen, aber es gab so viele andere Optionen!
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