Berichtsheft

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Aurora-Sun
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#11

18.11.2010, 11:42

Also wir hatten ein wirklich hässliches graues großes Heft...mussten allerdings nur alle 3 Monate einen 2-3 Seiten langen Bericht fertigen. Natürlich konnte man das auch regelmäßiger und umfangreicher gestalten, aber vorgeschrieben war halt ein Beitrag alle 3 Monate!

Unterschrieben vom Chef mussten wir das nur kurz vor der Zwischenprüfung mitbringen ^^
*finchen*
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#12

18.11.2010, 11:59

Ich glaube, dass wird total unterschiedelich gehandhabt. Ich hatte damals auch ein graues Heft, das tägliche Eintragungen vorsah. Musste das zur Zwischenprüfung und zur Abschlussprüfung an die Kammer (Frankfurt) schicken.

Meine jetzige Azubine bekommt einen Vordruck von der Kammer (Hamm) und muss dort wöchentlich eintragen.

Eine einheitliche Regelung gibt es da wohl noch nicht.
Julchen1504
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#13

18.11.2010, 14:59

Also ich hatte auch ein graues Heft.....uns wurde erklärt, dass man die Schulinhalte nicht einzuschreiben braucht; dafür gibt es das Klassenbuch....also habe ich die betreffenden Tage nur durchgestrichen.

Ich habe die Tätigkeiten immer zusammengefasst (z. B. Postberbeitung, SS nach Diktat gefertigt, Kostenrechnungen erstellt, MB beantragt, usw...), also wirklich nur stichpunktartig....

Bei mir wollten die das erst zur Abschlussprüfung sehen, und haben auch nur kurz durchgeblättert....haben wahrscheinlich nur geschaut, ob da nicht "Kaffee kochen" drinsteht..... :mrgreen:
Karrro
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#14

30.11.2010, 16:12

:closed

vielen Dank für eure Hilfe.

Mein Berichtsheft wird jetzt immer besser :)

lg

K
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Sputnik85
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#15

30.11.2010, 16:39

Hallo,

mir wurde damals auch nicht erklärt was man reinschreiben sollte. Hat sich doch aber aus dem Berichtsheft eigentlich ergeben. Meins war damals auch blau und ich muss leider auch sagen, dass es keiner sehen wollte zur Prüfung...

Gruß
:niveau
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#16

21.12.2010, 21:13

birgit23 hat geschrieben:
aaradya hat geschrieben:Huhu....ich bin auch die erste und einzige Azubine in unserer Kanzlei....ich habe mir in Word Selbst eine Seite gestaltet und diese dann ausgefüllt. Oben habe ich die Ausbildung in der Kanzlei in Stichpunkten erwähnt darunter dann die Schulische Ausbildung. Ich schreibe es monatsweise und zu jedem Monat mache ich mir eine Erklärung wie ich zum Beispiel eine Kostendeckungs Anfrage oder ein Terminverlegungsgesuch oder den Aufbau (layouttechnisch) einer Klageschrift macht.
Bin leicht irretiert, hast du denn von der Berufsschule gar kein Berichtsheft bekommen, oder gibt es diese Hefte gar nicht mehr? Ich muss dazu sagen, dass ich die ganzen drei Jahre immer korrekt diese .... Hefte ausgefüllt habe und zur Prüfung die keiner sehen wollte, da hat man nur gefragt ob ich die habe und das wars dann auch. Ich hatte sogar zwei in meiner Klasse die haben das zwei Wochen vor der Prüfung geschrieben. :wink:
Ähm wir hatten in der Schule auch 'ne Diskussion deswegen. Irgendwie meinte die RA-Kammer zu uns erst, dass man die Hefte von der Schule bekommt. Die Schule sagte: "Nöö die bekommt man von der Kammer."
Im Endeffekt hat uns unser Info Lehrer dann verraten, dass die Schule die von der Kammer bekommt und dann weiterleitet.
Aber hauptsache es weiis erstmal keiner was! :roll:
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#17

28.01.2011, 11:30

Hallo ihr Lieben :)

ich soll für diesen Monat einen Bericht über das Kostenrecht schreiben und habe keine Ahnung wie ich anfangen soll. Meine Idee war, dass ich mich auf das RVG und das GKG beziehe. Was eig. inden schulischen Bericht passt. Da ich aber noch keine Kostenrechnung inder Kanzlei gemacht habe und ich das nur aus der Schule kenne, weiß ich nicht genau wie ich es diesen Monatsbericht für die betriebliche Tätigkeit schreiben soll.
Der schulische Teil ist schon fast fertig.

Ich würde mich über Eure Hilfe sehr freuen.

MfG

Claudii93
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#18

29.01.2013, 19:40

Hallo liebe Leute! :wink2
Ich habe ein Problem und ich weiß nicht wohin damit. Deshalb bring ich es einfach mal hier mit ein.

Und zwar geht es um folgendes: ich befinde mich im 3. Lehrjahr zur Rechtsanwaltsfachangestellten..(Im Mai sind die schriftlichen Prüfungen; Die Kammerprüfung wird vermutlich Mitte Juli stattfinden (Rechtsanwaltskammer Tübingen)).
Zur Kammerprüfung sollen wir unser Berichtsheft mitbringen, da dies ja Voraussetzung für die Teilnahme an der Prüfung ist.

Geführt habe ich mein Berichtsheft auch ganz brav wöchentlich...unterteilt in schulische und "betriebliche" Ausbildung. Es ist soweit auch vollständig. Mein Problem ist nun: Es wurde nicht unterschrieben! :roll:

Mein Ausbilder meinte zwar am Ende des zweiten Lehrjahrs (auch erst ziemlich spät), dass er sich mein Berichtsheft ja noch gar nicht angesehen hätte, hat dann aber auch nichts weiter dazu gesagt, geschweigeden es in die Hand genommen und angefangen seine Unterschriften darunter zu setzen.

Meine Frage: Wie spreche ich meinen Ausbilder darauf an, dass er mein Berichtsheft bitte unterschreiben soll ohne unhöflich oder vorwerfend zu klingen? Das ist leider nicht meine Stärke :oops:

Ich hoffe mir kann jemand helfen..ich möchte doch keinen Ärger bei der Prüfung bekommen :?

Danke schonmal im voraus

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Ernie

#19

29.01.2013, 20:00

Das Berichtsheft kannst Du doch einfach dem Ausbilder (alternativ: Personalabteilung) übergeben mit der Bitte, dieses zu unterzeichnen, da bis zur Prüfungsanmeldung nicht mehr soooooooo viel Zeit ist...
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#20

29.01.2013, 20:21

Zuerst einmmal danke für die schnelle Antwort!;)

Theoretisch ist das natürlich möglich...jedoch würde mein Berichtsheft wahrscheinlich auf dem Schreibtisch meines Ausbilders untergehen...:/ Ich würde ihm das Berichtsheft gerne geben und ihm mit Nachdruck (aber nicht unhöflich und auch nicht vorwerfend) sagen, dass er sich doch nun bitte mal mein Berichtsheft anschaut und dieses unterschreibt. Wenn ich es ihm nur einfach so gebe und ihn um eine Unterschrift bitte sagt er "später" und später zieht sich dann weeeiiiit heraus...mit der Ausrede kann ich auch zwischendurch mal machen...:/
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