Deliktsfähigkeit bei Gehörlosen

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Fienchen
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#1

25.11.2010, 10:24

Hallo und guten Morgen an alle,

ich hab da mal eine Frage zum Thema Deliktsfähigkeit bei Gehörlosen. Unsere Lehrerin meinte dieser Tage, dass Gehörlose beschränkt deliktsfähig seien. Nun habe ich aber gelesen, dass dies wohl seit 2002 abgeschafft sei. Somit würden auch Gehörlose als "ganz normal" deliktsfähig gelten.
Mir fehlt aber die rechtliche Grundlage zu dieser Aussage. Weiß da vielleicht jemand mehr drüber und kann mir sogar evtl. eine rechtliche Grundlage dazu nennen??
Ich hab hier zwar auch schon alles durchgeschaut, aber auch nichts dazu gefunden...

Vielen Dank schonmal... :thx
Wenn ich dir Recht gebe, hab ich ja keins mehr...
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Denke nie gedacht zu haben, denn das Denken der Gedanken ist gedankenloses Denken.
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LuzZi
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#2

25.11.2010, 10:26

Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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