Zustellungsvermerk bei öffentlicher Zustellung

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Maupelchen

#1

04.06.2008, 12:03

Hallo,

wir haben ein VU erwirkt, das wir dann öffentlich zustellen lassen mussten. Über die öffentliche Zustellung erging ein Beschluss. Ist dieser Beschluss jetzt der Zustellungsvermerk oder muss ich noch beantragen, dass ein eigener Vermerk auf das VU kommt?

Gruß
Maupelchen
Linda*
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#2

04.06.2008, 12:41

M. E. musst du jetzt (nach Erlass des Beschlusses) noch einmal einen Monat warten bis die Zustellung bewirkt ist. Anschließend erhältst du das Urteil (vollstreckbare Ausfertigung) mit Zustellungsvermerk.
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Soenny
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#3

04.06.2008, 12:47

:zustimm
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puppa2402
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#4

04.06.2008, 12:50

:dafuer
Liebe Grüße
puppa

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jenniver
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#5

04.06.2008, 12:51

Stand im Beschluss, dass dem Antrag auf öffentliche ZU stattgegeben wurde? Dann wird das VU erst mal an der Gerichtstafel ausgehängt und danach bekommst du den ZU-Vermerk auf deinem VU.
meJuly
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#6

18.11.2010, 10:32

hallo zusammen.

habe momentan genaus den selben Fall. VU ergangen. Muss öffentlich zugestellt werden. Durch Beschluss des Gerichts bewillig. Müssen ein Monat warten.
"Auf dem VU selbst steht, dem Beklagten durch öffentliche Zustellung am:

zugestellt worden."

Beschluss ist vom 06.08.
Vu mit dem Vermerk vom 27.08

Gilt dieser nun als zugestellt oder muss ich noch den Zustellungsvermerk beantragen?
DAnke
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#7

18.11.2010, 10:35

Es muß das Zustelldatum draufstehen.
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