Ersatz RA-Kosten wegen Mietminderung

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E_S
Kennt alle Akten auswendig
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#1

15.11.2010, 16:09

Hallo zusammen,

wenn wir für den Mandanten, der Mieter ist, ggü dem Vermieter die Miete mindern und Höhe usw anzeigen, da der Vermieter trotz Aufforderung durch Mieter die Mängel nicht beseitigt hat, da können dem Vermeiter die Kosten des RA als Schadensersatz aufgebrummt werden, oder?

Ist das wegen Verzug der Mängelbeseitigung, da er aufgefordert wurde und noch nicht bezahlt hat? oder ist das wegen was anderes? Ich suche nämlich nach einer schlauen und richtigen Formulierung für das Aufforderungsschreiben.

Danke für die Hilfen!
E_S
Kennt alle Akten auswendig
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#2

15.11.2010, 17:05

oder reicht es, wenn ich schreibe

"Da Sie trotz der Anzeige der Mängel und der gleichzeitigen Aufforderung die Mängel nicht beseitigt haben und eine Beseitigung der Mängel ggü XY auch abgelehnt haben(diese Infos habe ich aus dem diktierten Gesprächsvermerk), haben Sie die durch unsere Inanspruchnahme entstehenden Kosten zu tragen, die wir hier mit geltend machen. Diese berechnen sich wie folgt: (Berechnung)"

Wie findet ihr diesen Vorschlag, der eher allgemein gefasst ist? Soll ich das so vorlegen?
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Kerstinchen
Forenfachkraft
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#3

18.11.2010, 08:08

Ich würde ganz simpel schreiben:

Da Sie sich mit der Mangelbeseitigung im Verzug befinden, sind Sie verpflichtet, die bei uns angefallenen Gebühren und Auslagen zu erstatten. Diese errechnen sich wie folgt:...

Liebe Grüße,

Kerstinchen
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