Hoffe werd jetzt nicht gesteinigt hab folgendes Problem...
Hab hier ein Teilanerkenntnis-Schlussurteil liegen soll jetzt KFA machen....
Der Tenor lautet:
beklagte wird verurteilt an die klägerin 313,43 nebst Zinsen in Höhe von 5% Punkten über dem jeweiligen Basiszinssatz aus 279,49 seit dem 28.07.07 und aus 33,98 seit dem 1.8.2010 zu zahlen..
Haben erst Mahnbescheid erwirkt dagegen wurde dann Widerspruch eingelegt...
Haben Gerichtskosten eingezahlt erst 23,- dann 82 für das Verfahren...
Also bin mir unsicher was an welcher Stelle wie und wo stehen muss
3305 aus 314,43
PTA
MwSt.
GK
3100 aus 314,43
- 3305
PTA
MwSt
GK
???????
ahhh helft mir bitte
Teilanerkenntnis-Schlussurteil KFA
- Trynnchylld
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Gab es einen Termin? Terminsgebühr?
Wann wurde teilanerkannt?
Wann wurde teilanerkannt?
Lieber Gruß, Trynn
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- Wer Rehctschreibfehler findet, darf sie behalten. -
Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit: sie begründet die Weltherrschaft der Dummen. Haltet die Welt an - ich möchte aussteigen!
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- Trynnchylld
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Du weißt aber, dass eine Terminsgebühr auch entstehen kann, wenn kein Termin stattfindet, nämlich, wenn nach § 307 oder § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung entschieden wurde?
Lieber Gruß, Trynn
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Trynnchylld hat geschrieben:Du weißt aber, dass eine Terminsgebühr auch entstehen kann, wenn kein Termin stattfindet, nämlich, wenn nach § 307 oder § 495a ZPO ohne mündliche Verhandlung entschieden wurde?
ui ui ui weiss ich schon hätte ich hier überhaupt nicht beachtet...also terminsgebühr mit rein da § 495a greift...
ok und der rest?
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Obige Rechnung zuzügl. TG ist korrekt.
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(UNHEILIG)
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