Fristen

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Linda*
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#11

15.11.2010, 12:28

Trynnchylld hat geschrieben:Naja, es sollten immer alle Friste notiert werden, egal ob z.B. von vorneherein feststeht, dass keine Berufung eingelegt wird. Alle Fristen notieren und danach streichen.

Wo die notiert werden, hängt von der Kanzlei ab. Auf jeden Fall müssen Fristen in einem Papierkalender und im PC notiert werden. Das ist vorgeschrieben.

Ob diese dann noch zusätzlich in der Akte oder so notiert werden, hängt von der Arbeitsstruktur der Kanzlei ab. Aber wichtig ist auf jeden Fall, dass sicherheitshalber alle Fristen notiert werden, denn nur so kommt der RA seiner Sorgfaltspflicht nach.
Da schließe ich mich an; du solltest immer zunächst sämtliche Fristen notieren (Fristabläufe und Vorfristen); die können ja auch wieder gestrichen werden, wenn kein Rechtsmittel eingelegt werden soll; aber so bist du auf der sicheren Seite, dass nichts vergessen wird.

Um der BGH-Rechtsprechung gerecht zu werden, sollten Fristen (einschließlich Vorfristen) im Kalender, in der Akte und auf dem die Frist mitteilenden Schriftstück notiert werden. Anschließend das notiert-Kürzle hinten ran. Dann kann nix schief gehen.

Und wenn du Fristen nicht kennst, schau z. B. im Gesetz nach oder versichere dich hier im Forum rück oder frag deinen Chef. ;)
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Trynnchylld
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#12

16.11.2010, 08:55

Linda* hat geschrieben:
Trynnchylld hat geschrieben:Naja, es sollten immer alle Friste notiert werden, egal ob z.B. von vorneherein feststeht, dass keine Berufung eingelegt wird. Alle Fristen notieren und danach streichen.

Wo die notiert werden, hängt von der Kanzlei ab. Auf jeden Fall müssen Fristen in einem Papierkalender und im PC notiert werden. Das ist vorgeschrieben.

Ob diese dann noch zusätzlich in der Akte oder so notiert werden, hängt von der Arbeitsstruktur der Kanzlei ab. Aber wichtig ist auf jeden Fall, dass sicherheitshalber alle Fristen notiert werden, denn nur so kommt der RA seiner Sorgfaltspflicht nach.
Da schließe ich mich an; du solltest immer zunächst sämtliche Fristen notieren (Fristabläufe und Vorfristen); die können ja auch wieder gestrichen werden, wenn kein Rechtsmittel eingelegt werden soll; aber so bist du auf der sicheren Seite, dass nichts vergessen wird.

Um der BGH-Rechtsprechung gerecht zu werden, sollten Fristen (einschließlich Vorfristen) im Kalender, in der Akte und auf dem die Frist mitteilenden Schriftstück notiert werden. Anschließend das notiert-Kürzle hinten ran. Dann kann nix schief gehen.

Und wenn du Fristen nicht kennst, schau z. B. im Gesetz nach oder versichere dich hier im Forum rück oder frag deinen Chef. ;)



:zustimm
Lieber Gruß, Trynn

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Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit: sie begründet die Weltherrschaft der Dummen. Haltet die Welt an - ich möchte aussteigen!
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