Gerichtskostenvorschuss Stufenantrag

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Milou
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#1

12.11.2010, 10:29

Hallo Leute,

kurze Frage, ich will einen Stufenantrag auf Auskunft und Zahlung von Kindesunterhalt einreichen. Wieviel Gerichtskosten muss ich vorschießen? Sind das zwei oder drei Gebühren? Könnt Ihr mir auch einen einschlägigen § nennen?

LG Tanja
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Trynnchylld
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#2

12.11.2010, 10:32

Gerichtskostenvorschuss sind immer drei Gebühren. Nr. 1210 VV GKG

Den Wert musst du im Zweifel festsetzen lassen § 63 GKG.
Lieber Gruß, Trynn

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Milou
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#3

12.11.2010, 10:38

Eigentlich war ich mir da auch sicher, aber neulich haben wir einen Antrag auf einstweilige Anordnung wegen Umgangsregelung gestellt, und da wars nur ne 0,5 Gebühr. Kindschaftssache. Und das is ja eigentlich auch sowas in der Art oder nicht?
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#4

12.11.2010, 10:40

Einstweilige Anordnungen haben eigene Vorschriften im GKG. Da es sich um abgekürzte, weil Eilverfahren handelt, sind hier auch nur geringere GK zu entrichten, genauso wie die Streitwerte reduziert sind.

Ihr strebt ja jetzt ein Hauptsacheverfahren an und keine einstweilige Anordnung, daher müssen die "normalen" GK entrichtet werden.
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#5

12.11.2010, 10:42

Ah ja, alles klar. Jetzt hab ichs auch im Kopf.

:thx
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#6

12.11.2010, 10:44

Bitteschön :D
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