Hallo Leute,
kurze Frage, ich will einen Stufenantrag auf Auskunft und Zahlung von Kindesunterhalt einreichen. Wieviel Gerichtskosten muss ich vorschießen? Sind das zwei oder drei Gebühren? Könnt Ihr mir auch einen einschlägigen § nennen?
LG Tanja
Gerichtskostenvorschuss Stufenantrag
- Trynnchylld
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Gerichtskostenvorschuss sind immer drei Gebühren. Nr. 1210 VV GKG
Den Wert musst du im Zweifel festsetzen lassen § 63 GKG.
Den Wert musst du im Zweifel festsetzen lassen § 63 GKG.
Lieber Gruß, Trynn
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- Wer Rehctschreibfehler findet, darf sie behalten. -
Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit: sie begründet die Weltherrschaft der Dummen. Haltet die Welt an - ich möchte aussteigen!
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Eigentlich war ich mir da auch sicher, aber neulich haben wir einen Antrag auf einstweilige Anordnung wegen Umgangsregelung gestellt, und da wars nur ne 0,5 Gebühr. Kindschaftssache. Und das is ja eigentlich auch sowas in der Art oder nicht?
[color=#8000BF]Das Leben ist kein Wunschkonzert...[/color]
[color=#800040]Lebe immer im "Jetzt"...[/color]
[color=#800000][b]Eure MILOU[/b][/color]
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- Trynnchylld
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Einstweilige Anordnungen haben eigene Vorschriften im GKG. Da es sich um abgekürzte, weil Eilverfahren handelt, sind hier auch nur geringere GK zu entrichten, genauso wie die Streitwerte reduziert sind.
Ihr strebt ja jetzt ein Hauptsacheverfahren an und keine einstweilige Anordnung, daher müssen die "normalen" GK entrichtet werden.
Ihr strebt ja jetzt ein Hauptsacheverfahren an und keine einstweilige Anordnung, daher müssen die "normalen" GK entrichtet werden.
Lieber Gruß, Trynn
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- Trynnchylld
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Bitteschön ![Sehr glücklich :D](./images/smilies/icon_biggrin.gif)
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Lieber Gruß, Trynn
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