Hallo ihr lieben,
eine Frage: ich fertige eine Klage, diese geht bei Gericht ein, dann findet Erörterung statt, Anwalt geht zu gericht und nimmt Klage zurück!!
Ich bin mir sicher, das das schon ausreicht um eine 1,2 Terminsgebühr zu bekommen!! was sagt ihr?
LG
eure mausi
Terminsgebühr, ja oder nein?
Ich würde es auch erst mal behaupten. Es war ja immerhin ein Termin angesetzt und er war ja auch da. Egal, was dort passiert.
- M.arinchen
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Seh ich auch so. Kann zumindest nichts anderes finden im RVG....
Sowas ähnliches habe ich auch schon mal mit TG abgerechnet.
Hat funktioniert.
Sowas ähnliches habe ich auch schon mal mit TG abgerechnet.
Hat funktioniert.
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- Taddy
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Früher war es ja so, dass hierfür eine "volle" Erörterungsgebühr angefallen ist. Die EG gibts ja nun nicht mehr. Deshalb: Wieso sollte die Terminsgebühr jetzt nicht anfallen? Ich würde sie auch voll ansetzen!
Hallo,
die Terminsgebühr entsteht!
RVG für Anfänger:
... Auch wenn in dem Termin die Sach- u. Rechtslage - nur - erörtert worden ist, fällt die Terminsgebühr in voller Höhe an. Dies auch dann, wenn in dem Termin nur zur Prozess- u. Sachleitung verhandelt wird oder überhaupt keine Anträge gestellt werden.
Der Rechtsanwalt muss in dem Termin vertreten.
Passive Anwesenheit im Termin soll die TG nicht auslösen. Von passiver Anwesenheit spricht man dann, wen der RA zwar im Termin anwesend ist, aber nicht die Absicht hat, in dem Termin tätig zu werden (z. B. dann, wenn er dem Mandanten wegen fehlender Vorschusszahlung mitgeteilt hat, er werde ihn in dem Termin nicht vertreten).
Beispiel im RVG für Anfänger:
Nach Klageerhebung bestimmt das Gericht Termin zur mündlichen Verhandlung. In diesem Termin, in dem beide RAe anwesend sind, wird auf dringendes Anraten des Gerichts die Klage
z u r ü c k g e n o m m e n.
In diesem Fall entsteht die Terminsgebühr!
Viele Grüße Silvia
die Terminsgebühr entsteht!
RVG für Anfänger:
... Auch wenn in dem Termin die Sach- u. Rechtslage - nur - erörtert worden ist, fällt die Terminsgebühr in voller Höhe an. Dies auch dann, wenn in dem Termin nur zur Prozess- u. Sachleitung verhandelt wird oder überhaupt keine Anträge gestellt werden.
Der Rechtsanwalt muss in dem Termin vertreten.
Passive Anwesenheit im Termin soll die TG nicht auslösen. Von passiver Anwesenheit spricht man dann, wen der RA zwar im Termin anwesend ist, aber nicht die Absicht hat, in dem Termin tätig zu werden (z. B. dann, wenn er dem Mandanten wegen fehlender Vorschusszahlung mitgeteilt hat, er werde ihn in dem Termin nicht vertreten).
Beispiel im RVG für Anfänger:
Nach Klageerhebung bestimmt das Gericht Termin zur mündlichen Verhandlung. In diesem Termin, in dem beide RAe anwesend sind, wird auf dringendes Anraten des Gerichts die Klage
z u r ü c k g e n o m m e n.
In diesem Fall entsteht die Terminsgebühr!
![Lachen :lol:](./images/smilies/icon_lol.gif)
Viele Grüße Silvia