Terminsgebühr, ja oder nein?

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
maus19
Forenfachkraft
Beiträge: 186
Registriert: 07.02.2007, 11:54
Wohnort: Düsseldorf

#1

20.06.2007, 14:55

Hallo ihr lieben,

eine Frage: ich fertige eine Klage, diese geht bei Gericht ein, dann findet Erörterung statt, Anwalt geht zu gericht und nimmt Klage zurück!!

Ich bin mir sicher, das das schon ausreicht um eine 1,2 Terminsgebühr zu bekommen!! was sagt ihr?

LG
eure mausi
Gast

#2

20.06.2007, 14:56

Ich würde es auch erst mal behaupten. Es war ja immerhin ein Termin angesetzt und er war ja auch da. Egal, was dort passiert.
Benutzeravatar
M.arinchen
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 465
Registriert: 23.11.2006, 12:36
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: RA-Micro
Wohnort: Augsburg

#3

20.06.2007, 14:58

Seh ich auch so. Kann zumindest nichts anderes finden im RVG....
Sowas ähnliches habe ich auch schon mal mit TG abgerechnet.
Hat funktioniert.
~~~ teamwork makes the dream work ~~~
Benutzeravatar
wifey
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 5195
Registriert: 24.08.2005, 20:35

#4

20.06.2007, 21:40

Bin auch :dafuer dass die Terminsgebühr angefallen ist.
Viele Grüße

ich
Benutzeravatar
Taddy
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 439
Registriert: 13.06.2007, 20:26
Beruf: Rechtsanwalts- und Notarfachangestellte, Rechtsanwältin
Software: a-jur
Wohnort: Schleswig-Holstein

#5

20.06.2007, 21:43

Früher war es ja so, dass hierfür eine "volle" Erörterungsgebühr angefallen ist. Die EG gibts ja nun nicht mehr. Deshalb: Wieso sollte die Terminsgebühr jetzt nicht anfallen? Ich würde sie auch voll ansetzen!
Benutzeravatar
Jennie
Forenfachkraft
Beiträge: 190
Registriert: 17.06.2007, 18:22
Beruf: Rechtsfachwirtin

#6

20.06.2007, 22:00

Ich sehe das auch so, dass die volle Terminsgebühr (1,2) anfällt.

:zustimm
Viele Grüße
Jennie
Jimmy
Forenfachkraft
Beiträge: 228
Registriert: 01.07.2006, 21:58
Beruf: Rechtsanwalts-/Notarfachangestellter

#7

20.06.2007, 22:03

Ja reicht aus. Selbst wenn die nur über das Wetter erörtert haben.
Benutzeravatar
Silvia
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 268
Registriert: 10.05.2007, 10:45

#8

20.06.2007, 22:58

Hallo,

die Terminsgebühr entsteht!

RVG für Anfänger:
... Auch wenn in dem Termin die Sach- u. Rechtslage - nur - erörtert worden ist, fällt die Terminsgebühr in voller Höhe an. Dies auch dann, wenn in dem Termin nur zur Prozess- u. Sachleitung verhandelt wird oder überhaupt keine Anträge gestellt werden.
Der Rechtsanwalt muss in dem Termin vertreten.
Passive Anwesenheit im Termin soll die TG nicht auslösen. Von passiver Anwesenheit spricht man dann, wen der RA zwar im Termin anwesend ist, aber nicht die Absicht hat, in dem Termin tätig zu werden (z. B. dann, wenn er dem Mandanten wegen fehlender Vorschusszahlung mitgeteilt hat, er werde ihn in dem Termin nicht vertreten).
Beispiel im RVG für Anfänger:
Nach Klageerhebung bestimmt das Gericht Termin zur mündlichen Verhandlung. In diesem Termin, in dem beide RAe anwesend sind, wird auf dringendes Anraten des Gerichts die Klage
z u r ü c k g e n o m m e n.

In diesem Fall entsteht die Terminsgebühr! :lol:

Viele Grüße Silvia
Benutzeravatar
13
NORTHERN DINO
NORTHERN DINO
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 17711
Registriert: 02.04.2006, 21:36
Beruf: Dibbel-Ribbel i.R.
Wohnort: Siehe Flagge

#9

20.06.2007, 23:42

Alles richtig! :wink:
~ Grüßle ~
BildBild Bild

Bild

Veni, vidi, violini (Ich kam, ich sah, ich vergeigte)... :roll: 257

>>> Bitte keine Sachfragen per pN.
Nutze das Forum zum Vorteil aller! <<<
StineP

#10

21.06.2007, 08:17

Seh ich ganz genauso ;)
Antworten