Eigentum an einem Recht!

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A13
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#1

09.11.2010, 17:15

Hallo zusammen! Ich habe in der Berufsschule im Rechtunterricht zur Zeit das Thema: Kaufvertrag und verstehe bisher eigentlich alles ganz gut. Doch irgendwie komme ich bei einer Frage bei den Hausaufgaben nicht ganz voran! :cry:

Aufgabe: Nach welcher Vorschrift wird das Eigentum eines Rechts auf den Erwerber übertragen?

Ich hatte mir zunächst einmal überlegt was ich unter dem Begriff Recht verstehe im Zusammenhang mit dem Erwerb des Eigentums und da viel mir bisher nur ein, dass Rechte verkauft werden können, sofern diese übertragbar sind. Also wie zum Beispiel Grundpfandrechte und Immaterialgüterrechte. Doch nach welcher VORSCHRIFT eines dieser Rechte zum Beispiel auf den Erwerber übertragen wird, ist mir immer noch ein großes Rätsel. Oder kann das sein, dass ich eventuell mir das einfach zu schwer vorstelle oder die Frage auch ganz falsch verstehe?
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Aurora-Sun
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#2

09.11.2010, 17:31

Öhm wir würde jetzt ganz spontan dazu nur einfallen nach den Vorschriften des BGB !?

Oder ist das als Antwort zu simpel?
rosa

#3

09.11.2010, 17:34

ich würde hier zu § 873 BGB gehen
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A13
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#4

09.11.2010, 17:45

Mmmhh joa naja den § 873 BGB finde ich nicht so passend, da dieser ja für Grundstücke gilt. Den hatte ich mir aber vorhin auch schon einmal durchgelesen. Habe sogar dort ein tollen Post-it dran mit dem Wort "FORMVORSCHRIFT" drauf. Mmhh vielleicht will mein Lehrer ja auch einfach nur die bestimmte Form wissen?! ... Ach ich hab mal wieder keinen Plan und :bahnhof Wie wäre denn das dann für die Immaterialgüterrechte? Zum Beispiel das Recht an einer bestimmten Marke. Das wird doch sicherlich auch irgendwie beurkundet oder so? Kenne mich damit nicht aus.
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Aurora-Sun
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#5

09.11.2010, 17:52

Also bei Markensachen wäre ich an Deiner Stelle vorsichtig, das ist ein recht spezielles Gebiet und mich würde es doch stark wundern wenn Dein Leher das meinen würde...

Habt ihr denn schon irgendwelche Sachen im Markenrecht bearbeitet?

Ich könnte mir auch vorstellen, dass sich die Frage eher auf die Grundpfandrechte bezieht und von daher finde ich den Vorschlag von Immi eigentlich recht zutreffend.
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Aurora-Sun
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#6

09.11.2010, 17:53

ausserdem sagst Du ja selber, dass ihr zzt. das Thema "Kaufvertrag" habt...da passen die Grundpfandrechte doch viel besser als Markenrechte oder!?
Enter_the_Void
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#7

09.11.2010, 18:55

War das wirklich die exakte Frage?

Bei einem Kaufvertrag (Kauf einer beweglichen Sache) wird das Eigentum durch Einigung und Übergabe übertragen (§ 929 BGB).

Bei Rechten kommt es darauf an, welches Recht übertragen werden soll .
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Aurora-Sun
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#8

10.11.2010, 09:20

Na ich könnte mir vorstellen, dass sie die Grundpfandrechte wie Hypothek, Grundschuld und Rentenschuld nebst Paragraphen nennen und sodann erklären soll wie diese nach Erwerb auf den Eigentümer übergehen können!?

So würde ich jedenfalls an diese Aufgabe rangehen.
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