Naja, wenn ich "vorab per Fax" draufschreibe, brauch ich ja nicht extra vermerken, dass da noch was per Post kommt.^^schneewittchen1984 hat geschrieben:Das kann ich nicht gerade empfehlen, Stichwort Kosten und so. Vorab per Fax immer nur das Original und auf diesem vermerken, dass weitere Abschriften auf dem Postweg folgen!Marianna hat geschrieben:Seiten insgesamt: .... (achte hier drauf, dass Du die Seitenzahl einträgst, die Du absendest. Je nachdem, wie es bei EUch in der Kanzlei üblich ist - schickt Ihr Abschriften per Fax an die Gegenseite mit raus? Dann entsprechende Seitenzahl - werden vermutlich drei Seiten werden - eintragen).
Klageerwiderung (HILFE bitte!)
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schneewittchen1984 hat geschrieben:Das is überall so und zwar auch schon seit einiger Zeit. Anlage 1 zum GKG, Nr. 9000 Nr. 1Kikki-Fee hat geschrieben:Hier in Niedersachsen ist es inzwischen so, dass die Gerichte diese Seiten (also die Abschriften, die mitgefaxt werden und dann beim Gericht übers Faxgerät mit ausgedruckt werden) gesondert abrechnen und dem Anwalt wie Kopien in Rechnung stellen (ob das in anderen Bundesländern auch so ist, weiß ich aber nicht).
Hallo, Mädels.
Ich danke Euch für den Hinweis. In unserer Kanzlei wird es stets so gehandhabt, dass wir vorab per Fax, fast immr auch die Abschriften mit an die GEgenseite senden. Bislang wurden wir auch nicht mit den von Euch (wir sind in NRW, Köln) zitierten Kosten beschwert. Aber, ich werde diesen Hinweis von Euch für die Zukunft auf alle Fälle beachten.
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Huhu ^^
Ich habe auch ein kleines Anliegen zur Klageerwiderung.
Wir Sind die Beklagten und haben in dem Antrag ausversehen geschrieben "Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits"
Reicht es wenn ich da ein Schreiben an das Gericht fertig mache? Oder sieht es da nicht gut aus?
Ich habe auch ein kleines Anliegen zur Klageerwiderung.
Wir Sind die Beklagten und haben in dem Antrag ausversehen geschrieben "Die Beklagte trägt die Kosten des Rechtsstreits"
Reicht es wenn ich da ein Schreiben an das Gericht fertig mache? Oder sieht es da nicht gut aus?
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Der Mandant reißt Euch vielleicht den Kopf ab, wenn er die Kosten zahlen muss.
Ich würde ein Schreiben an das Gericht fertigen, in dem ihr die Anträge aus der Klageerwiderung zurücknimmt und diese wie folgt korrigiert. Dann nochmal alle Anträge aufführen und den falschen Antrag richtig schreiben.
LG
sharky
Ich würde ein Schreiben an das Gericht fertigen, in dem ihr die Anträge aus der Klageerwiderung zurücknimmt und diese wie folgt korrigiert. Dann nochmal alle Anträge aufführen und den falschen Antrag richtig schreiben.
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sharky
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Zurücknehmen würde ich gar nichts. In Sachen..... enthält unser Schriftsatz vom leider einen Übertragungsfehler. Es wird gebeten, den Antrag wie folgt zu korrigieren: Der Kläger trägt die Kosten des Verfahrens.
Jeder Tag ist ein Geschenk ... aber manche sind einfach grottenschlecht verpackt.