gehörsrüge fristbeginn

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mona87
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#1

29.10.2010, 09:37

hallo.

hab hier ein urteil nur mit urteilstenor und ohne EB erhalten.
Berufung kann nicht eingelegt werden, da die 600 € nicht erreicht sind.

jetzt würde ich die gehörsrüge notieren nur leider weiß ich nicht ab wann. im gesetz steht ja ab dem zeitpunkt der kenntnis läuft die notfrist von 2 wochen, ABER ich habe kein EB und Verkündungstermin war am 22.10.10 jetzt weiß ich nicht ob ich ab heute rechnen muss oder ab dem 22.10.10.

kann mir jemand helfen???

liebe Grüße
Ernie

#2

29.10.2010, 09:41

Zu welchem Zeitpunkt hatte Dein Chef Kenntnis vom Inhalt des Urteils bzw. wann ist es ins Büro geflattert?
mona87
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#3

29.10.2010, 09:47

heute ist es eingegangen, aber weil ja verkündungstermin war könnte ja das gericht sagen, dass wir da hätten anrufen können und dann hätten wir eben schon am 22.10. davon gewusst. hilfe!
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