Wir haben für unseren Mandanten eine Klage vor dem Sozialgericht erhoben, anschließend zurückgenommen.
Die Sache war umfangreich, d. h. mit Sichtung verschiedenster Gutachten und so.
Jetzt meint mein Chef, dass es nicht sein kann, dass man für so eine umfängliche Sache nur die Verfahrensgebühr nach 3103 VV nehmen kann. Er fragt, ob wir nicht die Vorzüge des schriftlichen Verfahrens anwenden können (Terminsgebühr).
Meiner Meinung nach kann man nur die Verfahrensgebühr nehmen.
Was meint ihr?
DAnke
Klage vor Sozialgericht zurückgenommen. Welche gebühren?
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- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
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Würde mich mal interessieren, wie dein Chef den Anfall der TG begründen würde! Du bekommst defintiv nur die VG.
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(UNHEILIG)
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ja weiß ich auch nicht. Der ist manchmal echt ein bisschen doof.
Er hat gesagt, er hätte einige Anmerkungen im Beck´schen Prozessformularbuch 11 zum Thema Kosten und Gebühren gefunden.
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