Nebenforderung Klage - Anrechnung?

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Antworten
kasmo
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 38
Registriert: 21.05.2006, 17:02
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#1

05.10.2010, 10:58

Ich habe da mal eine Frage...ich bin zwar nicht mehr in der Ausbildung, aber nach 2 Jahren Berufstätigkeit als "Schreibroboter" nun in einer neuen Kanzlei, in der ich sehr viel allein machen muss. Fühle mich auch wie ein totaler Anfänger.
Deswegen stehe ich mal wieder auf dem Schlauch... :oops:

Ich soll als Nebenforderung die RA-Gebühren in eine Klage mit aufnehmen. So weit, so gut.

Nehme ich hier nur die reine Geschäftsgebühr?

Vorgerichtlich sind schon MB und VB beantragt worden...Wird dann in der Klage schon irgendetwas davon mit angerechnet?

Für schnelle Hilfe wäre ich dankbar :)

Wie kann man nur so viel nicht mehr wissen :(
Benutzeravatar
Liesel
...ist hier unabkömmlich !
Beiträge: 14673
Registriert: 19.01.2010, 13:47
Beruf: ReFa
Software: RA-Micro
Wohnort: tiefstes Erzgebirge

#2

05.10.2010, 11:11

Du kannst entweder den nicht anrechenbaren Teil der GeschG einklagen oder eben die volle GeschG nebst Auslagen und MwSt. Das bleibt dir überlassen.

Die Gebühr für MB und VB mußt du in der Klage nicht berücksichtigen. Das spielt dann erst im Kofe-Verfahren eine Rolle.
LEBE DEN MOMENT

Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
kasmo
Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 38
Registriert: 21.05.2006, 17:02
Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
Software: Advoware

#3

05.10.2010, 11:16

Ok, danke. Dann nehme ich - wie es hier üblich ist - die volle GG.
Antworten