Deswegen stehe ich mal wieder auf dem Schlauch...
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
Ich soll als Nebenforderung die RA-Gebühren in eine Klage mit aufnehmen. So weit, so gut.
Nehme ich hier nur die reine Geschäftsgebühr?
Vorgerichtlich sind schon MB und VB beantragt worden...Wird dann in der Klage schon irgendetwas davon mit angerechnet?
Für schnelle Hilfe wäre ich dankbar
![Smilie :)](./images/smilies/icon_smile.gif)
Wie kann man nur so viel nicht mehr wissen
![Traurig :(](./images/smilies/icon_sad.gif)