Hallo!
Wir haben vor 4 Wochen für eine auf nächste Woche terminierte Berufungssache beantragt, uns als Pflichtverteidiger zu bestellen. Bis heute kam aber nichts.
Ist das Gericht überhaupt verpflichtet, den Antrag ablehnend zu bescheiden?
Eigentlich ja, oder? Da man ja dagegen Beschwerde einreichen kann, oder? Mich wundert es nur, dass noch nichts kam. Die bei der Geschäftsstelle sagen immer dasselbe: "Wir kümmern uns drum..."! Das dauert jetzt aber schon länger
LG!
Ablehnung Pflichtverteidigung
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 319
- Registriert: 28.02.2010, 15:10
- Software: Advoware
- Trynnchylld
- Kennt alle Akten auswendig
- Beiträge: 547
- Registriert: 29.03.2010, 10:04
- Beruf: Rechtsfachwirtin
- Software: RA Win 2000
Würd einfach mal nachfragen, wann mit einer Entscheidung zu rechnen ist... Wenn die dir sagen, dass es "in Bearbeitung" ist, wird wohl was kommen.
Lieber Gruß, Trynn
______________________________
- Wer Rehctschreibfehler findet, darf sie behalten. -
Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit: sie begründet die Weltherrschaft der Dummen. Haltet die Welt an - ich möchte aussteigen!
______________________________
- Wer Rehctschreibfehler findet, darf sie behalten. -
Der Klügere gibt nach - Eine traurige Wahrheit: sie begründet die Weltherrschaft der Dummen. Haltet die Welt an - ich möchte aussteigen!
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 319
- Registriert: 28.02.2010, 15:10
- Software: Advoware
Wer weiß... Aber muss eine ablehnende Entscheidung beschieden werden?
- Frau Cindy
- Foreno-Inventar
- Beiträge: 2230
- Registriert: 19.05.2010, 10:55
- Beruf: Rechtsanwaltsfachangestellte
- Software: RA-Micro
- Wohnort: an der Elbe
Davon gehe ich mal aus. Woher soll man sonst wissen, wie über einen Antrag entschieden wurde. Unser letzter Antrag auf Pflichtverteidigung wurde auch durch Beschluss abgelehnt.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.
Stephen Jay Gould
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.
Stephen Jay Gould
- Liesel
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 14673
- Registriert: 19.01.2010, 13:47
- Beruf: ReFa
- Software: RA-Micro
- Wohnort: tiefstes Erzgebirge
Über den Antrag muß durch Beschluß entschieden werden. Mach doch ein kurzes Schreiben an das Gericht und bitte im Hinblick auf den bereits auf den .... bestimmten Hauptverhandlungstermin um Entscheidung über den Pflichtverteidigerantrag.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 319
- Registriert: 28.02.2010, 15:10
- Software: Advoware
Super, das mache ich. Danke!
- LuzZi
- ...ist hier unabkömmlich !
- Beiträge: 7416
- Registriert: 22.02.2007, 11:39
- Beruf: ReFa/Bürovorsteherin
- Wohnort: Hannover
- Kontaktdaten:
Wart ihr in der ersten Instanz bereits beigeordnet? Die Beiordnung in Strafsachen erstreckt sich auch auf die zweite Instanz, es bedarf also keiner neuen Beiordnung.
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
-
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 319
- Registriert: 28.02.2010, 15:10
- Software: Advoware
Nein, waren wir leider nicht.