Titel gegen insolvente GmbH

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Foren-Praktikant(in)
Beiträge: 15
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#1

24.09.2010, 12:18

Halo liebe Kollegen,

hab mal wieder eine Frage.

Wir haben einen rechtskräftigen Titel gegen eine GmbH. Diese ist jetzt in die Insolvenz gegangen. Wie komme ich in der ZV nun an den alleinigen Gesellschafter und Geschäftsführer ran?

LG :thx
Gina

#2

24.09.2010, 12:36

Pech, wenn der Titel nur gegen die GmbH lautet. Dann hättest du schon mal gleich die Durchgriffshaftung gegen den GF haben müssen. Der alleinige Gesellschafter ist meist sowieso nicht in der Haftung - dafür hat er ja die GmbH gegründet. Wenn er das alles in Personalunion ist, kannst du ihn nur als GF in einem gesonderten Verfahren in Anspruch nehmen.

Forderung unbedingt beim Verwalter der GmbH anmelden!
Schaf
Foren-Azubi(ene)
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#3

24.09.2010, 12:36

In der Insolvenz darfst Du ja nicht vollstrecken (§ 89 InsO).
Nach der Insolvenz wird die GmbH meines Wissens nach von Amts wegen aus dem HR gelöscht, dass heißt für mich, Du kannst Dir Deinen Titel nach Forderungsanmeldung ans Knie nageln. Aber vielleicht gibt es ja hier einige Spezialisten, die Dir besser weiterhelfen können.

Gruß vom Schaf
Ich kann mich nicht erinnern, dass ich mal was vergessen hätte. :)
Ernie

#4

24.09.2010, 13:05

Wenn GmbH im InsO ist: Warum meldest Du die titulierte Forderung nicht an?
Gina

#5

24.09.2010, 13:17

Ernie hat geschrieben:Wenn GmbH im InsO ist: Warum meldest Du die titulierte Forderung nicht an?
Weil da wohl nix zu holen sein wird :lol: - außerdem hat sie ja nicht geschrieben, dass sie die Forderung nicht anmelden will. Aber beim GF wäre ja unter Umständen noch was zu holen (Privathäuschen oder so), daher sollte man im Vorfeld drauf achten, dass man richtig tituliert und schauen, ob die GF-Haftung greift.
Ernie

#6

24.09.2010, 13:27

Gina hat geschrieben:daher sollte man im Vorfeld drauf achten, dass man richtig tituliert und schauen, ob die GF-Haftung greift.
So sei es! :mrgreen:
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