Beschluss OLG RM = Rechtsbeschwerde?

Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
Antworten
Benutzeravatar
repfiffi
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 823
Registriert: 08.06.2007, 15:50
Beruf: Bürostuhlakrobatin
Software: ReNoStar
Wohnort: Berlin

#1

20.09.2010, 14:26

Hallo Ihr Lieben,

heute ist irgendwie nicht mein Tag...folgender Sachverhalt:

Beschluss des Kammergerichts (II. Instanz :wink: ), dass gem. § 526 Abs. 1 ZPO Rechtsstreit an Berichterstatter XY übertragen wird.

Ist hiergegen die Rechtsbeschwerde möglich oder nix? Sind uns hier nicht ganz einig :oops:

LG
Wenn ich nur darf, wenn ich soll,
aber nie kann, wenn ich will,
dann mag ich auch nicht, wenn ich muss!

Wenn ich aber darf, wenn ich will,
dann mag ich auch, wenn ich soll
und dann kann ich auch, wenn ich muss!
Benutzeravatar
domel 3008
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 456
Registriert: 14.05.2007, 22:01
Beruf: ReNo
Wohnort: Berlin

#2

20.09.2010, 17:41

27. Auflage des Zöllers, 2009 sagt zu § 526 ZPO folgendes:

Rn. 3: Die Übertragung steht im reinen, nicht nachprüfbaren Ermessen des Berufungsgerichts.
Rn. 8: Auf die Übertragung auf den ER (Einzelrichter) oder deren Unterlassung kann die Revision [...] nicht gestützt werden. Der Beschluß selbst ist nicht anfechtbar.
Benutzeravatar
repfiffi
Kennt alle Akten auswendig
Beiträge: 823
Registriert: 08.06.2007, 15:50
Beruf: Bürostuhlakrobatin
Software: ReNoStar
Wohnort: Berlin

#3

21.09.2010, 10:47

:roll: wird Chefe nicht so schmecken ;)

Aber riesen :thx
Wenn ich nur darf, wenn ich soll,
aber nie kann, wenn ich will,
dann mag ich auch nicht, wenn ich muss!

Wenn ich aber darf, wenn ich will,
dann mag ich auch, wenn ich soll
und dann kann ich auch, wenn ich muss!
Benutzeravatar
domel 3008
Daueraktenbearbeiter(in)
Beiträge: 456
Registriert: 14.05.2007, 22:01
Beruf: ReNo
Wohnort: Berlin

#4

21.09.2010, 11:12

gern geschehen :)
Antworten