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Rubrum, brauche kleine Hilfe:-)
- Liesel
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Sehe gerade, daß du noch einen Antrag vergessen hast.
4. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreites zu tragen.
Weiß nicht, ob du den Antrag nur hier nicht mit eingestellt hast.![Winken :wink:](./images/smilies/icon_wink.gif)
Die außergerichtlichen Kosten kannst du auch verzinsen lassen.
4. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreites zu tragen.
Weiß nicht, ob du den Antrag nur hier nicht mit eingestellt hast.
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Die außergerichtlichen Kosten kannst du auch verzinsen lassen.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
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(UNHEILIG)
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- Adora Belle
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Das finde ich echt gut - man merkt auch Deinen Fragen an, daß Du 1. weißt was Du tust und 2. selbst darüber nachgedacht hast, wo konkret Dein Problem liegt, bevor Du fragst.
Uuiiii, danke für die Blumen!
Und den Kostenantrag hätte ich jetzt fast vergessen
klar, ganz wichtig!
Das mit den Zinsen für außergerichtliche Tätigkeit habe ich mir vorhin kurz angeschaut, aber nimmt man da die gesetzte Frist aus dem Aufforderungsschreiben, oder nur ab Rechtshängigkeit?
Habe auch wegen der Feststellungsklage gegooglet, so weit ich das richtig verstanaden habe, wirkt das nicht Streitwert erhöhend, richtig?
Habe Chefin von dem Feststellungantrag erzählt, sie hat Augen gemacht und meinte, das habe sie ja glatt übersehen und ich soll mich in in ihrem Namen bei euch für den Ritt aus der Haftungsfalle bedanken!
Und den Kostenantrag hätte ich jetzt fast vergessen
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Das mit den Zinsen für außergerichtliche Tätigkeit habe ich mir vorhin kurz angeschaut, aber nimmt man da die gesetzte Frist aus dem Aufforderungsschreiben, oder nur ab Rechtshängigkeit?
Habe auch wegen der Feststellungsklage gegooglet, so weit ich das richtig verstanaden habe, wirkt das nicht Streitwert erhöhend, richtig?
Habe Chefin von dem Feststellungantrag erzählt, sie hat Augen gemacht und meinte, das habe sie ja glatt übersehen und ich soll mich in in ihrem Namen bei euch für den Ritt aus der Haftungsfalle bedanken!
- Liesel
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Wenn du den Gegner aufgefordert hast, die außergerichtlichen Gebühren bis zum Tag x zu zahlen, nimmst du als Zinsbeginn x+1, ansonsten ab Rechtshängigkeit.
Feststellungsantrag ist nicht streitwerterhöhend.
Schönen Gruß an Chefin, wir haben gern geholfen.![Mr. Green :mrgreen:](./images/smilies/icon_mrgreen.gif)
Feststellungsantrag ist nicht streitwerterhöhend.
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- jojo
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Und nur mal so anmerk: Der Kostenantrag ist überflüssig, da das Gericht von Amts wegen über die Kosten zu entscheiden hat, 308 II ZPO. Der Antrag liest sich zwar immer nett, ist aber total überflüssig.
Denn für immer Punk, will ich sein mein Leben lang,
Lieber Aussenseiter sein, als ein dummes Spiesserschwein... (WiZO Nanana)
Der Totenschädel lacht, die schwarzen Fahnen wehen... Viva St. Pauli !![177](https://www.foreno.de/app.php/sam/?mode=smilie&sam_id=177)
http://www.youtube.com/watch?v=0M2mCKVoBrQ" target="blank
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- Konsumkind
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Hat sie wahrscheinlich nicht vergessen, sondern einfach nicht gestellt, weil er sowieso völlig überflüssig ist.Liesel hat geschrieben:Sehe gerade, daß du noch einen Antrag vergessen hast.
4. Der Beklagte hat die Kosten des Rechtsstreites zu tragen.
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Tante Edit sagt: Zu langsam. Ich sollte mir erst alles durchlesen.^^
- jojo
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Tja, sag mal einer, Beamte seien langsam.. ![Mr. Green :mrgreen:](./images/smilies/icon_mrgreen.gif)
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