Für Themen rund um die Berufsausbildung Rechtsanwaltsfachangestellte / Rechtsanwaltsfachangestellter. Bitte hier KEINE Fachfragen stellen, sondern dafür den richtigen Unterbereich wählen.
-
Kayusha
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 289
- Registriert: 11.07.2008, 12:44
- Wohnort: Berlin
#1
08.09.2010, 13:31
Hallo Freunde,
ganz blöde Frage:
Wenn ich die Gebühr 3309 VV RVG für die Vollstreckungsandrohung bei einem GW von 155,29 € errechne; komme ich auf 7,50 €.
Mindestgebühr ist aber 10,00 € - auch hier, richtig?
![Danke :thx](./images/smilies/dankeschild.gif)
Was du weit weg wirfst, musst du von weit holen....
-
Yvi_882
- Forenfachkraft
- Beiträge: 207
- Registriert: 14.10.2009, 11:03
#2
08.09.2010, 13:34
Also ich komme bei einer Gebühr nach 3309 VV RVG, einer 0,3 auf insgesamt 14,28 € mit Post- und Telekomm und Märchensteuer. Es ist immer eine 0,3 anzusetzen und diese beträgt schon 10,00 € bei diesem GW.
-
Micsi11
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 434
- Registriert: 10.11.2008, 17:22
- Wohnort: zwischen Stuttgart und Ulm
-
Kayusha
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 289
- Registriert: 11.07.2008, 12:44
- Wohnort: Berlin
#4
08.09.2010, 13:39
Ja, mit PET und USt. kommt man auf 10,00 €. Aber ich glaube es geht um die MindestGEBÜHR.
Grazie
Was du weit weg wirfst, musst du von weit holen....
-
Yvi_882
- Forenfachkraft
- Beiträge: 207
- Registriert: 14.10.2009, 11:03
#5
08.09.2010, 13:42
Nein, ohne PET und USt. sind es 10,00 €. Es wird immer nach einer 0,3 abgerechnet, was anderes kenne ich nicht. Den Betrag mit PET und UST habe ich hingeschrieben, dies sind insgesamt 14,28 €.
Der reine Grundwert ohne PET und USt. beträgt 10,00 €.
-
Kayusha
- Daueraktenbearbeiter(in)
- Beiträge: 289
- Registriert: 11.07.2008, 12:44
- Wohnort: Berlin
#6
08.09.2010, 13:43
Ah, jetzt hab ich mich aber blöd ausgedrückt, sorry.
Bin jetzt auch bei 14,28 € mit allem Drum und Dran.
Nochmal Danke!
Was du weit weg wirfst, musst du von weit holen....