Hallo,
ich arbeite in einer Insolvenzkanzlei (noch nicht lange). Die Schuldnerin hat mir mitgeteilt, dass sie monatliche Beträge als Schmerzensgeld erhält. Sie bezieht lediglich ALG II. Gemäß den vorgelegten Bescheiden wird das Schmerzensgeld nicht angerechnet. Kann ich diese monatlichen Schmerzensgeldzahlungen von der Schuldnerin einziehen? Wenn ja, in welchem § finde ich das?
Vielen Dank im Voraus.
Pfändung von Schmerzensgeld?
Wenn das Schmerzensgeld monatlich (über welchen Zeitraum?) gezahlt wird, kann man vielleicht schon von einer regelmäßigen "Renten"-Zahlung ausgehen. Hier würde dann ggf. § 850 b ZPO greifen.
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Hallo ihr Lieben,
ich brauche mal Eure Hilfe bzw. einen kleinen Denkanstoß:
Es wird Kindesunterhalt geschuldet. Eine Pfändung läuft bereits beim Arbeitgeber.
Wir haben jetzt erfahren, dass dem Schuldner eine einmalige Zahlung von Schmerzensgeld zusteht. Das sollte sich ja pfänden lassen, oder? Den Titel haben wir schon längere Zeit wieder zurück.
Meine Frage ist jetzt - wie formuliere ich diesen Pfändungsnaspruch jetzt? Mein Formularbuch gibt diesbezüglich leider nicht so viel her. Kann mir da jemand vllt. weiterhelfen? Auch, ob es Besonderheiten zu beachten gibt?
ich brauche mal Eure Hilfe bzw. einen kleinen Denkanstoß:
Es wird Kindesunterhalt geschuldet. Eine Pfändung läuft bereits beim Arbeitgeber.
Wir haben jetzt erfahren, dass dem Schuldner eine einmalige Zahlung von Schmerzensgeld zusteht. Das sollte sich ja pfänden lassen, oder? Den Titel haben wir schon längere Zeit wieder zurück.
Meine Frage ist jetzt - wie formuliere ich diesen Pfändungsnaspruch jetzt? Mein Formularbuch gibt diesbezüglich leider nicht so viel her. Kann mir da jemand vllt. weiterhelfen? Auch, ob es Besonderheiten zu beachten gibt?