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Liesel
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#11
10.08.2010, 13:45
Die 15,00 Euro GK sind bereits mit Antragstellung angefallen und werden euch sicherlich noch in Rechnung gestellt. Daran ändert es nichts, ob ihr den Antrag zurücknehmt oder er dann nach Fristablauf als zurückgenommen gilt.
Ich bin bei #2 davon ausgegangen, daß der PfÜB bereits erlassen und zugestellt wurde.
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Pepsi
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#12
10.08.2010, 14:31
ist denn die Frist schon abgelaufen?
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Stöffi
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#13
14.08.2010, 23:42
Ich denke ein kurzer Anruf beim zuständigen Gericht sollte deine Frage in diesem Fall am besten beantworten
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Jupp03/11
#14
15.08.2010, 14:00
Man sollte den Antrag auf Erlass des PFÜB gegenüber dem Vollstreckungsgericht in Schriftform zurücknehmen und Scheck über 15,00 € beifügen, damit ist der Fall erledigt.
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Pepsi
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#15
15.08.2010, 16:12
mit dem Scheck würd ich warten, ich hatte es schonmal, dass sie keine GK berechnet haben