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aaradya
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#1
11.08.2010, 09:20
Ich bin gerade dabei eine Kostenrechnung für einen gewerblichen Mandanten wegen einer Owi im Straßenverkehr an die RS zu schreiben.
Es handelt sich um eine Erstberatungsgebühr. Da ich momentan ja nur Schreibkraft bin und ab Sept erst zum Azubi werde weiß ich jetzt nicht welche RVG Nr. das ist...habe schon gesucht aber nix gefunden...
Vielleicht könnt Ihr mir weiterhelfen
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LuzZi
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#2
11.08.2010, 09:21
§ 34
Egal wie tief man die Messlatte der Dummheit setzt, es gibt jeden Tag jemanden, der bequem darunter durchlaufen kann.
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aaradya
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#3
11.08.2010, 09:24
Ich danke Dir LuzZi....
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
sorry für die dummen Fragen und welche VV Nummer muss ich dann eintragen?
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Liesel
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#4
11.08.2010, 09:35
Keine VV-Nummer, nur § 34 RVG.
LEBE DEN MOMENT
Nichts ist für immer und für die Ewigkeit.
Nichts ist für immer, nur der Moment zählt ganz allein.
(UNHEILIG)
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aaradya
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#5
11.08.2010, 09:42
Danke Liesel....
![Verlegen :oops:](./images/smilies/icon_redface.gif)
habt mir geholfen...vielen lieben Dank....