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VKH Gebührenteilung

Verfasst: 29.04.2020, 19:42
von MellyM
Vielleicht weiß einer von euch ja einen einfacheren Weg, falls ich jemals wieder so ein Fall haben sollte (was unwahrscheinlich ist, da es überhaupt das erste Mal war).

Wir haben in einer Famiensache VKH bewilligt bekommen und zum Termin einen Terminsvertreter geschickt, der ebenfalls als solches VKH bewilligt bekommen hat. Soweit so gut, allerdings sind die Anwälte auf die grandiose Idee gekommen die VKH 50/50 zu teilen. Geht das in dem Programm (untereinander als Abrechnung) überhaupt oder hab ich das einzig mögliche getan und mit "Pauschalhonorar" getrickst (Verfahrenswert war "selbstverständlich" über 3.000€,sonst wäre es ja einfach :vogel )?

Wie gesagt es geht nicht um die Teilung an sich, sondern um die Möglichkeit im Programm.

Re: VKH Gebührenteilung

Verfasst: 30.04.2020, 11:02
von Galaxy
Hi,
Du kannst die 50 % netto in der Rechnung unter "Anrechnung sonstiger Gebühren" eintragen. Dann bleibt unterm Strich als Rechnungsbetrag die hälftige Gebühr stehen und wird auch so gebucht.

Re: VKH Gebührenteilung

Verfasst: 30.04.2020, 11:29
von MellyM
Ja das ist mir klar, aber in der normalem Abrechnung sind die Gebühren ja höher als VKH und in der VKH Abrechnung kann ich den Zahlungseingang nicht anrechnen, ganz abgesehen davon, dass ich dann ja noch mehr Kauderwelsch rein hätte wegen rechnungsnummer, - Empfänger etc

Re: VKH Gebührenteilung

Verfasst: 30.04.2020, 12:06
von Galaxy
in Familiensachen kannst Du ja auch den VKH-KfA nehmen.

Re: VKH Gebührenteilung

Verfasst: 30.04.2020, 12:18
von MellyM
Gemacht habe ich es ja, indem ich das Programm ausgetrickst habe, aber gibt es einen regulären Weg mit VKH Gebühren unter Abzug eines Zahlungseingang gegenüber dem Terminsvertreter die Gebührenteilung abzubrechen?