VKH Gebührenteilung
Verfasst: 29.04.2020, 19:42
Vielleicht weiß einer von euch ja einen einfacheren Weg, falls ich jemals wieder so ein Fall haben sollte (was unwahrscheinlich ist, da es überhaupt das erste Mal war).
Wir haben in einer Famiensache VKH bewilligt bekommen und zum Termin einen Terminsvertreter geschickt, der ebenfalls als solches VKH bewilligt bekommen hat. Soweit so gut, allerdings sind die Anwälte auf die grandiose Idee gekommen die VKH 50/50 zu teilen. Geht das in dem Programm (untereinander als Abrechnung) überhaupt oder hab ich das einzig mögliche getan und mit "Pauschalhonorar" getrickst (Verfahrenswert war "selbstverständlich" über 3.000€,sonst wäre es ja einfach )?
Wie gesagt es geht nicht um die Teilung an sich, sondern um die Möglichkeit im Programm.
Wir haben in einer Famiensache VKH bewilligt bekommen und zum Termin einen Terminsvertreter geschickt, der ebenfalls als solches VKH bewilligt bekommen hat. Soweit so gut, allerdings sind die Anwälte auf die grandiose Idee gekommen die VKH 50/50 zu teilen. Geht das in dem Programm (untereinander als Abrechnung) überhaupt oder hab ich das einzig mögliche getan und mit "Pauschalhonorar" getrickst (Verfahrenswert war "selbstverständlich" über 3.000€,sonst wäre es ja einfach )?
Wie gesagt es geht nicht um die Teilung an sich, sondern um die Möglichkeit im Programm.