Erlöskonto bei Vorsteuerabzug

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Mileena
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#1

22.01.2020, 14:00

Huhu :wink1 ,

ich erstelle gerade eine Rechnung und aufgrund von Vorsteuerabzugsberechtigung fällt diese ohne Ust aus. Natürlich lässt Datev das so einfach nicht zu und möchte, dass im Erlöskonto entsprechend was geändert wird. Ich finde aber nichts unter Vorsteuerabzug und weiß auch sonst nicht, was unter den zig Steuerangaben das passende ist. :augenreib

Weiß das jemand von euch?

Danke für die Antworten :P
:katze2
Feldhamster
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#2

24.01.2020, 21:19

Eine Rechnung an den Mandanten weist doch immer USt aus (sofern der Mandant in Deutschland wohnt bzw. seinen Sitz hat), auch wenn der Mandant vorsteuerabzugsberechtigt ist.

Wenn du hingegen eine Rechnung für den RA selbst erstellt, weil er für sich Tätigkeiten erbracht hat, z.B. Honorarforderung durch ZV-Maßnahme beigetrieben, wäre diese Rechnung für die ZV-Maßnahme umsatzsteuerfrei. Wir müssen dann nicht auf "Erlöse 19%" buchen, sondern auf "Erlöse 0%".
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