zunächst mal - ich kann in Akten rumbuchen um sie nullzustellen, aber die richtige Buchhaltung macht bei uns eine Buchhaltungskraft.
Heißt - Angaben ohne Gewähr -
Stornier am besten die letzte Buchung, die du gemacht hast. Da du eine Auszahlung aus den Steuerfreien Auslagen hast, machst du es noch schlimmer, wenn du eine (weitere) Auszahlung einbuchst. Einfache Lösung: nachdem du wie bereits geschrieben die letzte Buchung gelöscht hast, dürfen in den AL nur € -564,00 stehen. dann machst du die Umbuchung auf, gibst den Betrag oben in das Feld ein und gibst als ausgehendes Konto "uneinbringliche Fo" (oder wie ihr das auch immer nennt) (hat bei uns - weiß nicht, ob das von Datev kommt, oder wir selbst bestimmt haben - die nr. 4952 ein und als eingehendes Konto dein Aktenzeichen (Buchungstext weißt du selbst, was sinnvoll zum angeben ist). Noch aufpassen, dass es in der Akte auf steuerfreie Auslagen gebucht wird, dann sollte die Akte null sein.
Richtig ist das Meiner Meinung nach nicht, aber die Akte ist dann immerhin null und kann abgelegt werden.
Richtiger wäre meiner Ansicht nach:
Also ihr wollt einen gezahlten Vorschuss auf Honorar erstatten, das heißt, der gezahlte Posten darf nicht aus den steuerfreien Auslagen - wie laut deinem Screenshot - ausgezahlt werden. Der zu erstattende Vorschuss ist Honorar und müsste dann auch als solches eingebucht werden. Dazu eine Stornorechnung über den gezahlten Vorschuss (ggf. als Pauschalrechnung mit Minusbetrag).
Wenn ich sowas habe, mache ich die Endabrechnung gleich so, dass im Honorar ein Minusbertrag auftaucht. Heißt: alle Gebühren und Auslagen, die verdient wurden, in die Rechnung packen, alle Zahlungen darauf -> durch Doppelzahlung Ggs + RSV kommt ein Minusbetrag raus. Auszahlung aus dem Honorar -> Akte null.
Verständlich, oder zu viel gelaber?
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