Akte ablegen; offener Posten

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Mileena
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#1

24.10.2018, 13:48

Hallo zusammen :wink1

ich wollte gerade eine Akte ablegen und da sagt mit Datev, dass noch eine Rechnungsposition offen ist.

Und zwar hatten wir seinerzeit einen Vorschuss von der RSV angefordert, diese hat gezahlt. Als das Verfahren beendet war, haben wir die Kosten von der Gegenseite eingefordert, den Vorschuss an die RSV zurückgezahlt; Mein Chef hat das damals glaube ich als "Zahlung erfassen, Ausgang" eingetragen, sodass jetzt eben ein Minusbetrag im Konto ist, der mich am Ablegen der Akte hindert.

Das Problem ist, dass ich nicht weiß, was ich da jetzt machen muss, damit das Konto ausgeglichen ist. Jemand ne Idee? :kopfkratz

Screenshot anbei.
vorschuss.jpg
:katze2
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Isis90
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#2

24.10.2018, 15:50

Hey, ich glaube wir hatten das auch mal ne Zeit lang bei alten "Leichen" die wir irgendwann abgelegt haben. Wenn ich mich recht erinnere hatte unser Steuerberater folgendes Vorgehen vorgeschlagen

1. Kontoblatt öffnen
2. Offenen Posten erfassen über den auszubuchenden Betrag (ggf. halt als Negativbetrag oder so, damit sich das ausgleicht), als Bezeichnung haben wir immer Storno wg. Aktenablage genommen
3. Umbuchung erfassen, trotz einer evtl. erscheinenden Fehlermeldung mit ja bestätigen

Hoffe es klappt so :huepf
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Mileena
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#3

25.10.2018, 12:51

danke dir für deine Antwort.

Jetzt ist der offene Betrag doppelt so hoch :kopfkratz
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#4

15.11.2018, 13:31

zunächst mal - ich kann in Akten rumbuchen um sie nullzustellen, aber die richtige Buchhaltung macht bei uns eine Buchhaltungskraft.
Heißt - Angaben ohne Gewähr -

Stornier am besten die letzte Buchung, die du gemacht hast. Da du eine Auszahlung aus den Steuerfreien Auslagen hast, machst du es noch schlimmer, wenn du eine (weitere) Auszahlung einbuchst. Einfache Lösung: nachdem du wie bereits geschrieben die letzte Buchung gelöscht hast, dürfen in den AL nur € -564,00 stehen. dann machst du die Umbuchung auf, gibst den Betrag oben in das Feld ein und gibst als ausgehendes Konto "uneinbringliche Fo" (oder wie ihr das auch immer nennt) (hat bei uns - weiß nicht, ob das von Datev kommt, oder wir selbst bestimmt haben - die nr. 4952 ein und als eingehendes Konto dein Aktenzeichen (Buchungstext weißt du selbst, was sinnvoll zum angeben ist). Noch aufpassen, dass es in der Akte auf steuerfreie Auslagen gebucht wird, dann sollte die Akte null sein.

Richtig ist das Meiner Meinung nach nicht, aber die Akte ist dann immerhin null und kann abgelegt werden.

Richtiger wäre meiner Ansicht nach:
Also ihr wollt einen gezahlten Vorschuss auf Honorar erstatten, das heißt, der gezahlte Posten darf nicht aus den steuerfreien Auslagen - wie laut deinem Screenshot - ausgezahlt werden. Der zu erstattende Vorschuss ist Honorar und müsste dann auch als solches eingebucht werden. Dazu eine Stornorechnung über den gezahlten Vorschuss (ggf. als Pauschalrechnung mit Minusbetrag).

Wenn ich sowas habe, mache ich die Endabrechnung gleich so, dass im Honorar ein Minusbertrag auftaucht. Heißt: alle Gebühren und Auslagen, die verdient wurden, in die Rechnung packen, alle Zahlungen darauf -> durch Doppelzahlung Ggs + RSV kommt ein Minusbetrag raus. Auszahlung aus dem Honorar -> Akte null.

Verständlich, oder zu viel gelaber? :oops:
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Der Fehler sitzt meistens vor dem Gerät. :pfeif
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#5

19.12.2018, 14:10

Hallo,
In diesem Dokument lesen Sie, wie Sie offene Rechnungen in Anwalt classic bei nicht aktivierter Verbindung zum Auftragsmanagement (Organisation | Stammdaten | DATEV Anwalt Einstellungen | Programmverbindungen) ausgleichen, wenn Sie die Akte nicht ablegen können, weil noch Rechnungen offen sind: https://www.datev.de/dnlexom/client/app ... nt/1034809.
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