Abrechnung mehrerer Instanzen,

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Mileena
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#1

10.11.2017, 11:27

Hallo an die wenigen, die Datev als Kanzleiprogramm nutzen :wink2

Ich glaube ich stehe gerade völlig auf dem Schlauch. Ich versuche ein Widerspruchsverfahren und ein anschließendes Klageverfahren in einer Rechnung abzurechnen... ich kriegs nur nicht hin! :patsch

Erst kommen ja die ganz normalen Gebühren im Widerspruchsverfahren, mit Auslagen und Ust., dann die Gebühren aus der 1. Instanz, dort wird die hälftige Geschäftsgebühr natürlich angerechnet... aber im zweiten Verfahren gibt er viel zu hohe Ust. an, ich versteh nicht warum :kopfkratz

Wir haben (leider) selten Abrechnungen über beide Verfahren, deswegen fällt es mir gerade schwer das ganze zu durchschauen... vermutlich ist es einfacher als ich denke.

Danke für die Hilfe :huepf
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:katze2
Pitt
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#2

10.11.2017, 11:49

Meiner Meinung nach liegt es daran, dass Du zwei Abschnitte hast, aber nur im letzten Abschnitt die Umsatzsteuer aufnimmst. Dann zieht das Progarmm die USt aus allen davor aufgeführten umsatzsteuerpflichtigen Posten. Wenn Du auch im ersten Abschnitt die Umsatzsteuer reinnimmst und evtl. zur besseren Übersichtlichkeit auch noch in den zwei Abschnitten jeweils eine Zwischensumme hinter die jeweiligen Netto-Beträge packst, müsste es klappen.
Seidan82
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#3

10.11.2017, 11:52

Hallo Mileen,

statt der Endsumme mal eine Zwischensumme nehmen und hast Du eine Überschrift oder einen Abschnitt eingefügt?

LG
Dani
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Mileena
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#4

10.11.2017, 12:19

.... wie peinlich :oops:

danke, es lag tatsächlich daran, dass ich im Widerspruchsverfahren keine Ust. angegeben habe xD Ich muss dringend ins Wochenende :pfeif

Seidan, ich habe eine Überschrift genommen, die ermöglicht es scheinbar, beide Verfahren abrechnungstechnisch voneinander zu trennen. Als ich die Überschriften nicht drin hatte und mit Zwischensummen gearbeitet habe, hat er z. B. nur einmal Auslagen angenommen, zweimal ging dann nicht :-?

Schönes Wochenende euch :wink1
:katze2
Dani1990
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#5

13.11.2017, 10:31

Hallo Milena,

noch als kleiner Tipp: Wenn du mit Abschnitten arbeitest kannst du am Ende des Abschnitts auch die Abschnittssumme setzen und erst ganz zu Schluss die Endsumme. Das macht das Ganze noch übersichtlicher für den Mandanten.

LG Dani :wink1
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Mileena
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#6

15.11.2017, 09:19

danke Dani, gut zu wissen :)
:katze2
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