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Ratenzahlungsvereinbarung

Verfasst: 31.03.2015, 16:15
von Katharina80
Hallo,

weiß jemand, wo ich die Ratenzahlungsvereinbarung bearbeiten kann (also den Text)? Den gibt es ja nur noch über "Maßnahme".

Geht das überhaupt noch?

Vorab schon einmal Dank

Re: Ratenzahlungsvereinbarung

Verfasst: 31.03.2015, 16:31
von Dane129
Es geht nicht mehr so einfach wie früher, wo man die Maßnahmen noch über Word aufgerufen hat. Dort hat man ja noch gesehen, aus welchen einzelnen Word-Bausteinen etc. die Maßnahme zusammengestellt wird.

Sofern Du weist, wo Eure Word-Bausteine liegen, kannst Du auch von dort aus noch die Maßnahmen bearbeiten.

Die RZV ist bei mir der Word-Baustein "PhanRZV2", sofern die Dateien bei Euch auch so gespeichert sind.

Man kann die Maßnahme "RZV" auch weiterhin über Word aufrufen, muss hald die entsprechende Maßnahme dort wieder hinterlegen (wurden im Zuge der Umstellung auf Anwalt Pro in Word gelöscht)...Gib mal ein paar mehr Infos darüber, wie Du arbeitest, evtl kann ich Dir dann noch besser weiterhelfen.

Re: Ratenzahlungsvereinbarung

Verfasst: 01.04.2015, 12:34
von Katharina80
Super. Jetzt weiß ich auch wieder, wie uns bei der Baustein heißt. Wo die hinterlegt sind weiß ich auch.

Wie meinst Du das, dass ich die wieder bei Word hinterlegen kann?

Re: Ratenzahlungsvereinbarung

Verfasst: 06.04.2015, 22:58
von Pepsi
Na du könntest das in WORD wieder per Hand einfügen, ist aber quatsch, braucht man nur, wenn man die Bausteine bearbeiten will ;-)
Ne Liste mit den ganzen Texten wäre ja zu einfach, darauf warte ich schon seit Ewigkeiten :twisted:

Re: Ratenzahlungsvereinbarung

Verfasst: 13.04.2015, 15:10
von Dane129
Pepsi hat geschrieben:Na du könntest das in WORD wieder per Hand einfügen, ist aber quatsch, braucht man nur, wenn man die Bausteine bearbeiten will ;-)
Nicht alles kann über die Handakte aufgerufen werden, von daher empfiehlt es sich schon, verschiedene Maßnahmen in Word aufzunehmen (ist aber von Kanzlei zu Kanzlei selbstverständlich unterschiedlich).
Katharina80 hat geschrieben:Wie meinst Du das, dass ich die wieder bei Word hinterlegen kann?
Word => Reiter "DATEV" => "Schreiben erstellen" => Unterpunkt "Standardschreiben" => Klick auf "Bearbeiten" (rechts unten im Fenster bei mir) => Ober- bzw. Unterordner + Nummerierung angeben (z.B. AB05), jedoch aufpassen, nicht dass eine andere Maßnahme überschrieben wird => Textscript einfügen (z.B. bei Ratenzahlungsvereinbarung "RZV.txt", alle Scripte sind wie sämtliche Textbausteine in einem Ordner gespeichert) => Speichern => Fenster schließen => dann kannst Du die Maßnahme nutzen

Solltest Du nicht mit Textscripten, sondern mit Textvorlagen arbeiten, kann ich Dir insoweit nicht weiterhelfen.

Re: Ratenzahlungsvereinbarung

Verfasst: 13.04.2015, 15:58
von Katharina80
Das verstehe ich nicht. Da kann ich doch nur vorhandene Schreiben bearbeiten, aber keine neuen anlegen.

Re: Ratenzahlungsvereinbarung

Verfasst: 13.04.2015, 16:21
von Dane129
Siehe Anlage:

[Die Dateierweiterung ppt wurde deaktiviert und kann nicht länger angezeigt werden.]

Wenn Du Dich mit den Skripten bzw. mit deren Aufbau nicht so auskennst, dann beschäftige Dich lieber nicht damit, da wird's ziemlich kompliziert, damit kann man Stunden/Tage/wohl ein ganzes Leben verbringen :roll:

Bearbeite lieber nur die Word-Dateien, die Dir bekannt sind und die Du brauchst. Ein Tipp noch: Vor dem Ändern etwaiger Vorlagen immer eine Sicherheitskopie der vorhergehenden Datei irgendwo hinterlegen, für den Fall, dass beim Bearbeiten der Vorlage was schief läuft.

Re: Ratenzahlungsvereinbarung

Verfasst: 13.04.2015, 16:33
von Katharina80
Ich habe es bisher immer anders gemacht. Ich erstelle immer komplett neue Texte mit Aufbau etc. So ist es allerdings viel einfacher. Sicherungskopien werden immer gemacht. Bevor man sich irgendetwas "zeschießt" und dann alles weg ist.

Re: Ratenzahlungsvereinbarung

Verfasst: 19.04.2015, 19:06
von Pepsi
Ich habe von unserer netten örtlichen Mitarbeiterin von Datev ein Skript bekommen, wo angeblich alle Texte drin stehen sollen. Ich gucke da morgen mal nach und schreibe dir dann wie die heißt.