Zwangsvollstreckung mit DATEV Phantasy

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Claudette
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#1

23.08.2014, 12:06

Hallo ihr Lieben... hab "mal wieder" ein Problem. Die Zwangsvollstreckung über DATEV Phantasy fällt mir total schwer. Ist es richtig, das man zuerst ein Forderungskonto anlegen muss, in dem man den Titel incl. AZ und Forderung eingibt, dann in word unter M wie Maßnahme geht und da dann eingibt, was man gepfändet haben möchte? Boah, war Zwangsvollstreckung früher schön, als man noch per Hand eine Forderungsaufstellung gem § 367 BGB machen musste. Ganz ehrlich? Phantasy ist, was Zwangsvollstreckung betrifft, nicht mein Ding..... Bitte helft mir :motz
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#2

23.08.2014, 12:21

Oh Mann, wieso steht das denn jetzt unter Thema "Insolvenz"..... :evil:
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Soenny
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#3

24.08.2014, 11:49

Weil du es falsch eingestellt hattest, ich habe es jetzt verschoben :lol:
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Bei manchen Menschen ist es interessant zu sehen, wie das Alter den Verstand überholt hat! (Autor: A.G.)


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An die Person, die meine Schuhe versteckt hat, während ich auf der Hüpfburg war: Werd' erwachsen! :motz
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#4

25.08.2014, 09:42

Claudette hat geschrieben:Ist es richtig, das man zuerst ein Forderungskonto anlegen muss, in dem man den Titel incl. AZ und Forderung eingibt, dann in word unter M wie Maßnahme geht und da dann eingibt, was man gepfändet haben möchte?
Ja, so ist es. Du kannst die Maßnahme allerdings auch direkt aus dem Forderungskonto anlegen.
Kaum einen anderen Gedanken können die Menschen so schlecht akzeptieren wie die Idee,
dass wir nicht der Höhepunkt von irgendetwas sind.

Stephen Jay Gould
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