Hallo ihr Lieben,
ich hab noch ein weiteres Problem:
Seit kurzem ist es bei uns so, dass bei Erstellung eines Forderungsschreibens in der Berechnung der RA-Gebühren keine Umsatzsteuer mehr mit einberechnet wird, obwohl Vorsteuerabzug beim Mdt. nicht angehakt ist.
Weiß jemand eine Lösung für dieses Rätsel?
Vorab vielen lieben Dank,
Solveig
Forderungsschreiben - RA-Gebühren
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Das wäre jetzt auch meine erste Vermutung, irgendein Murks in der DOT-Vorlage. Wir hatten hier in einem Phantasy-Thread doch mal das Problem beim Forderungskonto, wo das Az. nicht angezeigt wurde. Damals war ein Fehler in einer der Formeln enthalten.
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Hmmm gute Frage... Dann müsste ich nur noch wissen, auf was für eine Vorlage der da zugreift....
Aber bei manchen geht es. Es ist eigentlich nur falsch, wenn der Mdt. eine GbR ist! :-/
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also es gibt einmal einen Haken in der Akte bei den BEteiligten und einmal gibt es in der Adresse einen Haken für Vorsteuerabzugsberechtigung. Wenn du das nur in der Akte anhakst, wird es bei der nächsten Akte nicht automatisch berücksichtigt. Wenn du es in der Adresse anhakst, wird es bei der nächsten Akte automatisch berücksichtigt.