Anrechnung nach Vorb. 3 Abs. 4 und Prüfung nach § 15 Abs. 3
Verfasst: 14.11.2013, 16:22
Hallo Kolleginnen und Kollegen,
es sieht so aus, als wären wir durch das neue Anwalt pro noch nicht genug gestraft (ein furchtbares Programm ). Jetzt ist uns auch noch aufgefallen, dass bei der Erstellung einer Kostenrechnung ein Fehler auftritt, und zwar wenn Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr nach Vorb. 3 Abs. 4 VV RVG und eine Prüfung nach § 15 Abs. 3 RVG (vor allem bei Mehrvergleichen, da hier im Hinblick auf Nr. 3100 und Nr. 3101 VV geprüft werden) aufeinandertreffen.
So nimmt Phantasy zuerst die Prüfung nach § 15 Abs. 3 vor, und DANACH erst die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr. Das müsste nach meinem Dafürhalten definitiv falsch sein.
Es müsste eigentlich zuerst die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr, und dann die Prüfung nach § 15 Abs. 3 RVG aus der Summe der um die Anrechnung verminderten Verfahrensgebühr und der Differenzverfahrensgebühr erfolgen, und nicht aus dem vollen Wert aus Verfahrensgebühr und Differenzverfahrensgebühr.
Hat jemand das auch schon bemerkt und eventuell sogar eine Idee, wie man Abhilfe schaffen kann? Klar, den Kürzungsbetrag manuell reduzieren geht, aber der PC soll ja auch ein bisschen was machen.
es sieht so aus, als wären wir durch das neue Anwalt pro noch nicht genug gestraft (ein furchtbares Programm ). Jetzt ist uns auch noch aufgefallen, dass bei der Erstellung einer Kostenrechnung ein Fehler auftritt, und zwar wenn Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr nach Vorb. 3 Abs. 4 VV RVG und eine Prüfung nach § 15 Abs. 3 RVG (vor allem bei Mehrvergleichen, da hier im Hinblick auf Nr. 3100 und Nr. 3101 VV geprüft werden) aufeinandertreffen.
So nimmt Phantasy zuerst die Prüfung nach § 15 Abs. 3 vor, und DANACH erst die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr. Das müsste nach meinem Dafürhalten definitiv falsch sein.
Es müsste eigentlich zuerst die Anrechnung der Geschäftsgebühr auf die Verfahrensgebühr, und dann die Prüfung nach § 15 Abs. 3 RVG aus der Summe der um die Anrechnung verminderten Verfahrensgebühr und der Differenzverfahrensgebühr erfolgen, und nicht aus dem vollen Wert aus Verfahrensgebühr und Differenzverfahrensgebühr.
Hat jemand das auch schon bemerkt und eventuell sogar eine Idee, wie man Abhilfe schaffen kann? Klar, den Kürzungsbetrag manuell reduzieren geht, aber der PC soll ja auch ein bisschen was machen.