Vollstreckungsbescheid

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elch
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#1

20.06.2013, 10:18

Ich bin noch ganz neu und habe ein Problem: Der Mandant hat einen Mahnbescheid selber gemacht (beim Mahngericht Schleswig.) Es gab einen Widerspruch. Dann haben wir die Sache an das Amtsgericht Winsen abgeben lassen. Der Gegner nahm nun den Widerspruch zurück.Wir wollen beim Amtsgericht Winsen jetzt den Vollstreckungsbescheid erwirken. Es gibt kein automatisches Mahnverfahren dort.Ich habe jetzt schon 3 mal den VB zurück bekommen, weil irgendetwas falsch war. HILFE!!!Mein grösstes Problem : " In dem Mahnbescheid sind Rechtsanwaltskosten ( Nr. 3306 VV RVG) sowie eine anteilige Auslagenpauschale enthalten.Diese Kosten fehlen in dem Antrag auf Erlaß des VB´S.Um Klarstellung werden Sie gebeten." Häh? In dem MB vom Mandanten ist sowas nicht drin, den habe ich vorliegen.Nur Zinsen und Gerichtskosten. Wird das automatisch dazugebucht wegen unseres Schreibens mit der Bitte um Abgabe der Mahnsache an AG Winsen ?? Ich bin etwas durcheinander.Kann jemand helfen ?
elch :roll:
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Morgenmuffel
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#2

20.06.2013, 10:43

Ich versteh nicht ganz, wie im Mahnbescheid Rechtsanwaltskosten enthalten sein können, wenn euer Mandant den Mahnbescheid selbst gemacht hat und keinen RA beauftragt hatte. Da bin ich jetzt etwas verwirrt :oops:
Also ich kann Dir nur den Tipp geben, mal beim Gericht anzurufen, bevor Du noch zehnmal hin- und herschreibst. Das geht meistens schneller und sie können Dir genau sagen, was Du machen sollst.
Der Vorteil der Klugheit liegt darin, dass man sich dumm stellen kann. Das Gegenteil ist schon schwieriger. (Kurt Tucholsky)
elch
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#3

20.06.2013, 10:56

ja, ich glaub das mach ich jetzt auch....fallen für den VB, den wir ja jetzt machen eigentlich auch die 3305 an ? Oder gilt das nur für den MB ? Vielen Dank jedenfalls !!
elch
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#4

20.06.2013, 10:59

Nr. 3306 wird bemängelt? Das wäre vorzeitige Beendigung des Mahnverfahrens und die gab es ja nun gar nicht.
Schau mal in Nr. 3308.

Wie hast Du denn den VB beantragt? Mit dem "alten" Durchschlagformular? Hast Du auch die weiteren GK und ggf. RA-Geb. für die Abgabe berücksichtigt?
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elch
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#5

20.06.2013, 11:13

Nö, ich glaube, ich habe gar nichts beachtet, nur die Angaben aus dem MB übernommen ( Hauptforderung, Zinsen und Gerichtskosten) . Den Rest habe ich mich schon gar nicht getraut, ich wollte das Ding endlich vom Tisch haben !! Aber nun kommt es ständig zurück. Seufz ! Ans Telefon geht natürlich keiner, jetzt faxe ich denen den Kram und frage vorsichtig wo denn eine 3306 versteckt ist !!!
Gnmph!!
elch
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