zuständiges Prozessgericht im Mahnbescheid

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Sveta

#1

30.05.2012, 07:39

Hallo alle,
habe einen Mahnbescheid, Summe der HF 15.000 Euro. Das müsste meiner Meinung nach im streitigen Verfahren ans Landgericht gehen, § 23 GVG.
Das Programm hat mir Amtsgericht angegeben, das sehe ich an der Klarschrift.

Wo kann ich das ändern? In der Maßnahmenübersicht gibt es dazu keine Angabe.

Vielen Dank.
Sveta
sansibar
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#2

30.05.2012, 09:15

Handelt es sich vielleicht um eine Mietforderung nach der Katalognummer? Oder eine andere ausschließliche AG-Zuständigkeit?
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
Sveta

#3

30.05.2012, 09:16

Hallo sanisbar,
nein, es handelt sich entweder um eine Handwerkerleistung oder um eine Dienstleistung, das muss ich noch abklären. Also eine ganz "normale" Rechnung über 5000 Euro.

Sveta
sansibar
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#4

30.05.2012, 09:24

ABer 5000,00 E sind doch noch AG! Oben hast du geschrieben 15.000....
Ansonsten: ich mache die MB-Anträge immer online mit Barcode, und da kann man ganz am Schluss vor dem Ausdrucken nochmal alle Angaben ändern.
Grüße - sansibar
DARKNESS IS A STATE OF MIND
Sveta

#5

30.05.2012, 09:44

Hm, ich meinte "über" im Sinne von "größer als". Die Summe ist 15.000 Euro.
Sveta

#6

30.05.2012, 10:18

Die Sache hat sich geklärt!
Tani80
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#7

06.05.2013, 17:17

Hallo, dann hab ich dazu noch ne dämliche Frage: bei Mietforderungen ist immer das AG zuständig (also das Prozessgericht bei Abgabe ins streitige Verfahren) in dessen Bezirk sich die Wohnung befindet? Richtig? Also wenn die Wohnung sich in 69234 Dielheim befindet wäre das Prozessgericht 69168 Wiesloch? Oder? DANKE schonmal
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#8

06.05.2013, 18:24

Wenn es eine Mietstreitigkeit über Wohnraum ist ja!
Alle Angaben ohne Gewähr!
Tani80
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#9

08.05.2013, 12:32

:thx
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#10

08.05.2013, 12:33

und wie sieht es mit Geschäftsräumen aus?
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