Gutschrift
- rebru82
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Wie soll die Gutschrift denn aussehen? Wenn es nur darum geht, eine bereits erteilte Rechnung durch Gutschrift zu verringern, könntest du eine OP anlegen mit einem negativen Betrag.
[hr]
Liebe Grüße
Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
Liebe Grüße
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Wir haben viele Mandanten mit Vorsteuerabzugsberechtigung. Ich will nicht immer die Rechnung stornieren, wenn unsere Gebühren z. B. von der Rechtsschutz nicht komplett übernommen werden und ´ne komplett neue Rechnung schreiben.
Viele Grüße von Cahra
In dem Fall der Vorsteuerabzugsberechtigung mache ich das immer so, dass ich die Gesamtrechnung einschließlich MWST erstelle und buche. Dann rufe ich sie in der Historie auf und ziehe die MWST manuell für die Rechtsschutzversicherung ab und speichere sie nochmals zur Akte ab. Dann rufe ich die erste Rechnung nochmals in der Historie auf und ziehe den von der Rechtsschutz zu erstattenden Betrag ab, so dass noch der MWST-Betrag offen bleibt. Diese Rechnung schicke ich dann an die Mandantschaft.
Die Gesamtrechnung wird dann teils vom Mandanten und teils von RSV bezahlt und die Akte lässt sich anschließend problemlos ablegen.
Die Gesamtrechnung wird dann teils vom Mandanten und teils von RSV bezahlt und die Akte lässt sich anschließend problemlos ablegen.
cahra, eine Gutschrift erstellst Du so:
Du legst eine neue Rechnung an und nimmst den Betrag, den Du als Gutschrift haben willst, als Minusbetrag rein, Du brauchst wirklich nur das Minuszeichen davor schreiben.
Beispiel:
Gutschrift - 168,07
MwSt - 31,93
Gesamt - 200,00
Bei dem Text würde ich noch auf die Rg. verweisen, auf die sich die Gutschrift bezieht.
Im Aktenkonto buchst Du dann den Gutschriftbetrag auf den Rechnungsbetrag (Umbuchung).
Fertig.
Du legst eine neue Rechnung an und nimmst den Betrag, den Du als Gutschrift haben willst, als Minusbetrag rein, Du brauchst wirklich nur das Minuszeichen davor schreiben.
Beispiel:
Gutschrift - 168,07
MwSt - 31,93
Gesamt - 200,00
Bei dem Text würde ich noch auf die Rg. verweisen, auf die sich die Gutschrift bezieht.
Im Aktenkonto buchst Du dann den Gutschriftbetrag auf den Rechnungsbetrag (Umbuchung).
Fertig.