Folgender Fall:
Also ich habe einen VB, in dem sind die vom Antragsteller ausgerechneten Zinsen mit aufgeführt.
Jetzt gebe ich es ins Forderugnskonto als ZF Forderung ein.
In meinem Forderungskonto erscheint es dann in der Spalte unter Hauptford. Ich wollte natürlich, dass es der Spalte Zinsen auf Hauptforderung steht. Was habe ich falsch gemacht.
Ich komme einfach nicht dahinter !!!!!!!!!!!!
Eingabe ins Forderungskonto
das ist ja auch ganz logisch, dass das nicht geht. die Spalte Zinsen auf Hauptforderung wird ja auch nur "bebucht", wenn du eine Hauptforderung anlegst und diese Verzinst wird.
Ein fest titulierter Betrag von Zinsen gehört in die Spalte Hauptforderung.
Ein fest titulierter Betrag von Zinsen gehört in die Spalte Hauptforderung.
Also ich glaub, deine Chefin muss damit leben, dass das nicht geht... Die Zinsen sind ja sozusagen per Hand ausgerechnet, oder?
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Mark Twain[/color]
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- rebru82
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Ich habe es hin und wieder, dass das Gericht die Zinsen bis zum Erlass des VB ausrechnet und diese dann als vom Antragsteller ausgerechnete Zinsen aufführt. Wenn ich aber bei der eigenen Berechnung bleibe und die Zinsen auf die ursprüngliche Forderung berechne, kommt das gleiche heraus. Vielleicht geht es bei dir ja auch, dann könnte man die Zinsforderung weg lassen und statt dessen die Zinsen auf die Hauptforderung berechnen.
[hr]
Liebe Grüße
Rebru82 [img]http://www.smilies.4-user.de/include/Computer/smilie_pc_079.gif[/img]
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