KFA mit Erhöhung

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hannah81
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#1

19.03.2009, 16:46

hallo zusammen,

hab hier grad ein kleines problem mit nem kfa in phantasy oder ich stehe aufm schlauch... :oops:

und zwar haben wir bei klageeinreichung der gegenseite 3 mandanten vertreten, dann selber für 1 mandanten widerklage erhoben. jetzt wurde die sache verglichen und ich soll kostenausgleichsantrag stellen.

wie mach ich das jetzt mit der erhöhung der verfahrensgebühr? kann ich 1x verfahrensgebühr aus dem wert der klage + 2 erhöhungen nehmen UND 1x verfahrensgebühr aus dem wert der widerklage?

mein kfa sieht momentan so aus:

wert: 6.350,00 €
(klage: 2.200,00 €, widerklage: 4.150,00 €)

1,3 VG Nr. 3100 VV + 0,6 Erhöhung Nr. 1008 (aus 2.200,00 €)
1,3 VG Nr. 3100 VV (aus 4.150,00 €)
0,65 Anrechnung Vorb. 3(4) (aus 2.200,00 €)
1,2 TG Nr. 3104 VV (aus 6.350,00 €)
1,0 EG Nr. 1003 VV (aus 6.350,00 €)
Auslagen
USt
Gerichtskosten
Vorschuss
Summe

aber irgendwie zweifle ich, dass das so machbar is?! ich hab nen knoten im kopf ... :oops:

muss ich hier §15 III bei der verfahrensgebühr anwenden?
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mini-me
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#2

19.03.2009, 16:52

Werte von Klage und Widerklage werden addiert. Also meiner Meinung nach

1,3 VG aus 6.350,00 €
0,6 Erhöhung aus 2.200,00 €

m-m
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