Fristenberechnung

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Nala
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#1

26.02.2009, 15:28

Hallo Ihr Lieben,

kann mir einer sagen, ab wann ich die z. B. Berufungsfrist berechne, wenn das Urteil z. B. heute uns zugestellt wurde, der RA aber eine Woche im Urlaub ist. Also das EB erst eine Woche später unterzeichnet wird. Hieße das, ich muss den EB auch mit dem Datum ausfüllen, wann der RA aus dem Urlaub da ist und nicht mit dem heutigen. Dann beginnt meine 1-Mo-Frist für die Berufung und Ber.begr. usw. zu laufen.

Vielen Dank für Eure Hilfe.

Gruß
Nala
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Gelini
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#2

26.02.2009, 15:33

Immer, sobald das da ist... weil ja der RA während seiner Abwesenheit für einen reibungslosen Ablauf und im Zweifel einen Vertreter sorgen muss. Du musst ja einen Eingangsstempel draufmachen und mit diesem auch das EB ausfüllen

Aber du bist irgendwie im falschen Forum oder?
Nala
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#3

26.02.2009, 15:34

Ja sorry
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